Die Österreichische Bundesregierung

Die Bundesregierung ist mit den obersten Verwaltungsgeschäften des Bundes betraut. Ihr gehören der Bundeskanzler, der Vizekanzler und die übrigen Bundesministerinnen und Bundesminister an. Als Kollegialorgan übt sie nur jene Aufgaben aus, die ihr gesetzlich (oder durch Entschließung des Bundespräsidenten) ausdrücklich zugewiesen sind. Alle anderen Aufgaben sind vom jeweils zuständigen Ressortminister beziehungsweise der zuständigen Ressortministerin zu bearbeiten. Von den rechtlichen Kompetenzen der Bundesregierung ist die Beschlussfassung über Gesetzesvorlagen am wichtigsten. Die Bundesregierung fasst ihre Beschlüsse einstimmig, Mehrheitsbeschlüsse sind nicht vorgesehen.

Gruppenbild der Bundesregierung unter Bundeskanzler Werner Faymann

Kabinett Faymann I:
sitzend von links: Norbert Darabos, Christine Marek, Doris Bures, Claudia Schmied, Werner Faymann, Josef Pröll, Maria Fekter, Gabriele Heinisch-Hosek, Johannes Hahn
stehend von links: Andreas Schieder, Alois Stöger, Rudolf Hundstorfer, Michael Spindelegger, Nikolaus Berlakovich, Reinhold Mitterlehner, Reinhold Lopatka, Josef Ostermayer
(© BKA/HBF)

Das Kabinett Faymann I wurde am 2. Dezember 2008 angelobt.

Anmerkung: Am 15. Jänner 2009 wurde Mag. Claudia Bandion-Ortner zur Bundesministerin für Justiz angelobt.

Am 26. Jänner 2010 wurde Dr. Beatrix Karl zur Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung angelobt.