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Nationaler Sicherheitsrat
Bereits im Beschluss der Bundesregierung vom 23. Jänner 2001 war vorgesehen, zur Evaluierung und Beratung sicherheitspolitischer Fragen einen Nationalen Sicherheitsrat einzurichten. Dieser sollte durch eine Zusammenlegung des Rates für Auswärtige Angelegenheiten, des Landesverteidigungsrates und des Rates für Fragen der österreichischen Integrationspolitik gebildet werden. Im Herbst 2001 beschloss der Nationalrat mit den Stimmen aller im Parlament vertretenen Parteien die Einrichtung dieses Gremiums, das Gesetz trat mit 16. November 2001 in Kraft.
Der Nationale Sicherheitsrat ist das zentrale Beratungsgremium der Bundesregierung in Angelegenheiten der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Die Ereignisse vom 11. September 2001 sowie insbesondere die daran anschließenden konzertierten Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus unterstreichen die Notwendigkeit einer effizienten einheitlichen Plattform für die Beratung von Sicherheitsfragen. Komplexe Bedrohungsformen, wie etwa Terrorismus und organisierte Kriminalität, sowie die zunehmende Teilnahme Österreichs am internationalen Krisenmanagement im Rahmen der EU und der NATO Partnerschaft für den Frieden erfordern einen ganzheitlichen Ansatz. Durch die Zusammensetzung des Nationalen Sicherheitsrates ist eine derartige umfassende und multidisziplinäre Problemlösung gewährleistet.
Mit der Einrichtung des Nationalen Sicherheitsrates wurden der Landesverteidigungsrat und der Rat für Fragen der österreichischen Integrationspolitik als eigenständiges Gremium aufgelöst. Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten (bei Abtretung von Zuständigkeiten an den Nationalen Sicherheitsrat) und der bisherige Rat für Fragen der österreichischen Integrationspolitik wurden im Rat für Fragen der österreichischen Integration- und Außenpolitik zusammengeführt.