Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Die ist ein multilaterales Abkommen im Rahmen des Europarates. Ziel dieses Abkommens ist es, geschichtlich gewachsene Regional- oder Minderheitensprachen als gemeinsames europäisches Erbe zu schützen und den kulturellen Reichtum Europas zu fördern.
In Umsetzung dieses Zieles verpflichten sich die Vertragsstaaten,
- die in Teil II des Abkommens angeführten Verpflichtungen auf alle in ihrem Hoheitsgebiet gebrauchten Regional- oder Minderheitensprachen anzuwenden,
- auf die zum Zeitpunkt der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung bezeichneten Sprachen mindestens 35 aus Teil III ausgewählte Absätze oder Buchstaben anzuwenden.
Teil II des Abkommens enthält allgemeine Verpflichtungen zur Achtung und Förderung von Regional- oder Minderheitensprachen. In Teil III werden Verpflichtungen zum Schutz der Regional- oder Minderheitensprachen im Bereich der Bildung und Erziehung, des Zugangs und der Förderung von Medien, des Gebrauchs der Regional- oder Minderheitensprachen im Verkehr mit Gerichten und Verwaltungsbehörden sowie im wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben aufgestellt.
Österreich hat anlässlich der Ratifikation Burgenlandkroatisch im burgenland-kroatischen Sprachgebiet im Burgenland, Slowenisch im slowenischen Sprachgebiet in Kärnten und Ungarisch im ungarischen Sprachgebiet im Burgenland als Sprachen bezeichnet, auf die Teil III des Abkommens anwendbar sein soll. Gleichzeitig hat Österreich erklärt, dass Minderheitensprachen im Sinne dieses Abkommens das Burgenlandkroatische, das Slowenische, das Ungarische, das Tschechische, das Slowakische und das Romanes der österreichischen Volksgruppe der Roma sind. Völkerrechtlich trat die Sprachencharta für Österreich mit 1. Oktober 2001 in Kraft.
Die Vertragsstaaten verfassen in regelmäßigen Abständen Staatenberichte über die Anwendung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Auf Basis des Staatenberichtes, eines Besuches im Vertragsstaat sowie von Informationen von Nichtregierungsorganisationen, Medienberichten etc. erstellt der Sachverständigenausschuss (Expertenkomitee) nach der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen einen Prüfbericht über den jeweiligen Vertragsstaat. Schließlich mündet der Prüfvorgang in einen Beschluss des Ministerkomitee des Europarates mit Empfehlungen an den Vertragsstaat.
Österreich hat diesen Prüfvorgang bereits zweimal durchlaufen. Der zweite Prüfzyklus (monitoring cycle) wurde mit den Empfehlungen des Ministerkomitees betreffend die Anwendung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen durch Österreich vom 11. März 2009 abgeschlossen.
Dokumente zur Sprachencharta