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Burgenländisches Landesarchiv

Europaplatz 1, A-7000 Eisenstadt
Tel.: +43/2682/600-2358
Fax: +43/2682/600-2058
E-Mail: post.archiv@bgld.gv.at

Öffnungszeiten:

Mo-Do 08:00-16.00, Fr 08:00-12:30 Uhr

Reproduktionsmöglichkeiten:

Im Regelfall ist es möglich, von den Beständen des Burgenländischen Landesarchivs und der Burgenländischen Landesbibliothek Reproduktionen (Fotokopien, Fotografien) herzustellen, wenn konservatorische Gründe beziehungsweise der Erhaltungszustand der zu reproduzierenden Vorlagen dem nicht entgegenstehen.

Kosten:

Reproduktionen gegen Kostenersatz

Website:

www.burgenland.at/landesarchiv

Kontakt:

WHR. Dr. Roland Widder, Leiter des Hauptreferates Landesarchiv und Landesbibliothek
Telefon: +43/2682/600-2354, Fax: +43/2682/600-2058,
roland.widder@bgld.gv.at

Bestandsübersicht:

Die Bestände lassen sich in drei Gruppen gliedern:
1. Forschungsarchiv
2. Landesregierungsarchiv
3. Landtagsarchiv
Das im Landesforschungsarchiv zusammengefasste Archivgut umfasst Bestände von Vorgängerbehörden des Amtes der Landesregierung und seinen nachgeordneten Dienststellen, Familien- und Herrschaftsarchive, Zunft- und Gewerbearchiv, Zunft- und Gewerbearchiv, einzelne Stadt- Gemeinde- und Kreisarchive, einzelne thematische Sammlungen (Urkundensammlung, Urbar-, Grundbücher- und Bergbüchersammlung, Handschriftensammlung) usw., die Karten- und Plansammlung, die Fotosammlung, die grafische Sammlung, das Jüdische Zentralarchiv des Burgenlandes, die sog. Einzelarchive, Nachlässe, Grundbuchsarchiv, Bezirksgerichtsarchive und die Mikrofilmsammlung.

Findbehelfe sind zu folgenden Beständen vorhanden:

  • Urkundensammlung
  • Sammlung von Urbaren, Grund und Bergbüchern
  • Batthyány-Herrschaftsarchiv Pinkafeld
  • Batthyány-Herrschaftsarchiv Schlaining
  • Batthyány-Herrschaftsarchiv Kittsee
  • Niczky´sches Familienarchiv
  • Stadtarchiv Eisenstadt
  • Gemeinde- und Kreisarchive
  • Karten- und Plansammlung
  • Jüdisches Zentralarchiv
  • Anschlussarchiv (Anschluss des Burgenlandes an Österreich 1921)
  • Graphische Sammlung
  • Nachlässe
  • Mikrofilmsammlung
  • Zunftarchiv
  • Gewerbearchiv

Das Landesregierungsarchiv umfasst jenes Archivgut, das seit 1921 im Rahmen der Tätigkeit der Dienststellen des Amtes der Landesregierung und von nachgeordneten Dienststellen (Bezirkshauptmannschaften) erwachsen ist, und vom Landesarchiv nach der Abgabe aus den Registraturen der jeweiligen Dienststellen ins Landesarchiv übernommen wurde. Als Findbehelfe für das Landesregierungsarchiv dienen die originalen Indices und Protokolle der einzelnen abgebenden Dienststellen des Amtes der Landesregierung, zur Benützung des Archivgutes der Bezirkshauptmannschaften werden als Findbehelfe zum Teil die originalen Indices und Protokolle herangezogen sowie drei Findbehelfe für die Bezirkshauptmannschaften Neusiedl am See, Eisenstadt und Oberpullendorf.
Das Landtagsarchiv umfasst jenes Archivgut, welches aus der legislativen Tätigkeit des Burgenländischen Landtages seit 1922 erwachsen ist und nach seinem Ausscheiden aus der Registratur der Landtagskanzlei an das Landesarchiv abgegeben wurde.
Ein Findbehelf zum Landtagsarchiv ist vorhanden.

Benützerordnung:

Das Archivgut des Burgenländischen Landesarchivs steht der Öffentlichkeit grundsätzlich nach Ablauf der festgelegten Schutzfrist von 50 Jahren im Rahmen der Öffnungszeiten unentgeltlich zur Benutzung zur Verfügung. Archivgut, das schutzwürdige personenbezogene Daten enthält, unterliegt einer verlängerten Schutzfrist, die erst mit dem Tod der betreffenden Person endet, bzw. falls das Todesdatum nicht feststellbar ist, 110 Jahre nach der Geburt der betreffenden Person. Eine Verkürzung oder Aufhebung der Schutzfrist ist nur durch Beschluss der Burgenländischen Landesregierung möglich. Die näheren Bestimmungen über die Benutzung des Archivgutes sind durch die Benützerordnung geregelt, die dem Benützerbogen angeschlossen ist.

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