Parteien- und Parteiakademienförderung

Fördergrundlagen und Förderungen

Berechnungsgrundlage

Berechnungsgrundlage der Parteienförderung beziehungweise der Parteiakademienförderung sind die Ergebnisse der jeweils letzten Nationalratswahl. Fördergesetze beziehungsweise Förderbeträge finden sich weiter unten.

Parteienförderung

Mit 1. Juli 2012 sind folgende Gesetze für mehr Transparenz bei der Finanzierung und Förderung von Parteien in Kraft getreten:

Das Parteiengesetz 2012 beinhaltet umfassende Rechenschafts- und Offenlegungsverpflichtungen für politische Parteien, insbesondere in Bezug auf Spenden, Sponsoring und Inserate. Das Parteien-Förderungsgesetz 2012 regelt die Finanzierung der politischen Parteien auf Bundesebene, und mit der Änderung des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971 werden zentrale Transparenzregelungen des Parteiengesetzes 2012 auch für zukünftige Bundespräsidentenwahlen gelten.

Fördergesetz/Berechnungsgrundlagen:

Förderbeträge: 2002 - 2012

Parteiakademienförderung

Fördergesetz/Berechnungsgrundlagen:

Rechtsträger gemäß PubFG (Parteiakademien):

Förderbeträge: 2002 - 2013

GRECO-Evaluierungsbericht Parteienfinanzierung

Die Republik Österreich ist im Jahre 2006 der "Staatengruppe gegen Korruption" (GRECO) des Europarates beigetreten. Im Rahmen der 3. Evaluierungsrunde waren die Bereiche Strafbestimmungen und Parteienfinanzierung Gegenstand der Prüfung. Österreich wurde im Verlauf des Jahres 2011 geprüft. Der Bericht (zu beiden Bereichen) wurde auf der 53. Vollversammlung (Straßburg, 5. bis 9. Dezember 2011) angenommen und ist hier in der englischen Originalfassung und in der deutschen Übersetzung abrufbar.

Der Evaluierungsbericht zu den Strafbestimmungen wurde vom Bundesministerium für Justiz veröffentlicht.

Kontakt

Dr. Matthias Traimer
Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst
Ballhausplatz 2
1014 Wien
Tel.: +43 1 531 15-202388
Fax: +43 1 531 15-204285
E-Mail: matthias.traimer@bka.gv.at

Mag. Andreas Ulrich
Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst
Ballhausplatz 2
Tel.: +43 1 531 15-202540
Fax: +43 1 531 09-202540
E-Mail: andreas.ulrich@bka.gv.at