Parteien- und Parteiakademienförderung
GRECO-Evaluierungsbericht Parteienfinanzierung
Die Republik Österreich ist im Jahre 2006 der des Europarates beigetreten. Im Rahmen der 3. Evaluierungsrunde waren die Bereiche Strafbestimmungen und Parteienfinanzierung Gegenstand der Prüfung. Österreich wurde im Verlauf des Jahres 2011 geprüft. Der Bericht (zu beiden Bereichen) wurde auf der 53. Vollversammlung (Straßburg, 5.-9. Dezember 2011) angenommen und wird numehr in der englischen Originalfassung und in der deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Der wurde vom Bundesministerium für Justiz veröffentlicht.
Fördergrundlagen und Förderungen
Berechnungsgrundlage
Berechnungsgrundlage der Parteienförderung beziehungweise der Parteiakademienförderung sind die Ergebnisse der jeweils letzten Nationalratswahl. Fördergesetze beziehungsweise Förderbeträge befinden sich weiter unten.
Parteienförderung
Fördergesetz/Berechnungsgrundlagen:
Förderbeträge: (2002 - 2011)
Parteiakademienförderung
Fördergesetz/Berechnungsgrundlagen:
Förderbeträge: (2002 - 2011)
Rechtsträger gemäß PubFG (Parteiakademien)
Kontakt
Dr. Matthias Traimer
Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst
Ballhausplatz 2
1014 Wien
Tel.: +43 1 531 15-202388
Fax: +43 1 531 15-204285
E-Mail: matthias.traimer@bka.gv.at
Mag. Andreas Ulrich
Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst
Ballhausplatz 2
Tel.: +43 1 531 15-202540
Fax: +43 1 53109-202540
E-Mail: andreas.ulrich@bka.gv.at