Förderansuchen
Förderungen - allgemeine Information
"Förderung" ist eine vermögenswerte Zuwendung aus öffentlichen Mitteln, die auf Antrag für einen bestimmten Zweck gewährt wird, wobei sich der Antragsteller/die Antragstellerin hierfür anstatt zur Leistung gegen ein marktmäßiges Entgelt zu einem bestimmten im öffentlichen Interesse gelegenen Verhalten bereit erklärt.
Nach dem Bundeshaushaltsgesetz können Förderungen u.a. nicht rückzahlbare Zuschüsse für einen bestimmten Zweck sein.
Nach Art. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind Förderungen aus staatlichen Mitteln an Unternehmen, die den grenzüberschreitenden Wettbewerb verzerren können, grundsätzlich unzulässig.
Im manchen Bereichen ist die Gewährung von Förderungen gesetzlich geregelt. In diesen können Förderungen nur so wie im Gesetz vorgesehen gewährt werden (z.B. Presseförderungsgesetz, Volksgruppengesetz).
Für die übrigen Förderungen gelten die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl. II Nr. 51/2004 in der Fassung BGBl. II Nr. 317/2009.
Förderungen im Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes
In den Ressortbereich des Bundeskanzleramtes fallen u.a. folgende Förderungen:
- Förderungen von frauenspezifischen Vorhaben
- Förderungen nach dem Volksgruppengesetz
Information und Antragsformulare zur Volksgruppenförderung
- Förderungen digitaler Übertragungstechniken und digitaler Anwendungen auf Basis europäischer Standards im Zusammenhang mit Rundfunkprogrammen, deren Vergabe durch den Digitalisierungsfonds der RTR-GmbH erfolgt
- Förderungen zur Steigerung der Qualität der Fernsehproduktion und der Leistungsfähigkeit der Österreichischen Filmwirtschaft, deren Vergabe durch den Fernsehfonds der RTR-GmbH erfolgt
- Förderungen nach dem Presseförderungsgesetz 2004, deren Vergabe durch die KommAustria erfolgt
- Förderungen von Selbstkontrolleinrichtungen im Medienbereich, deren Vergabe durch die KommAustria erfolgt
- Förderungen nach dem Publizistikförderungsgesetz 1984, deren Vergabe durch die KommAustria erfolgt
- Förderungen des nichtkommerziellen privaten Rundfunks, deren Vergabe durch den Nichtkommerziellen Rundfunkfonds der RTR-GmbH erfolgt
- Förderungen des österreichischen dualen Rundfunksystems, deren Vergabe durch den Privatrundfunkfonds der RTR-GmbH erfolgt
- Förderungen aus dem EU-Strukturfonds
- Sonstige Förderungen, die nach dem Bundesministeriengesetz 1986 in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes fallen
Information und Antragsformular für sonstige Förderungen
Rechtstexte zur Nachlese
- Konsolidierte Fassung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)