Das Archiv der Republik, dessen Etablierung eng mit dem Neubau eines zentralen Staatsarchivgebäudes in Wien-Erdberg verknüpft war, besteht seit 1983 als eigene Abteilung des Österreichischen Staatsarchivs.
Es ist Zentrum der zeitgeschichtlichen Forschung in Österreich und archivisch für die Bewertung, Skartierung, Übernahme und Verwahrung, die Sicherung, Erhaltung und Instandsetzung, Erschließung, Erfassung und Nutzbarmachung jener Schriftgutbestände zuständig, die in österreichischen Zentralbehörden (sämtliche Ministerien, zentrale Bundesdienststellen sowie nachgeordnete Dienststellen) seit 1918 produziert wurden.
Die rechtlichen Grundlagen hierfür bildendas Bundesarchivgesetz, BGBl. I Nr. 162/1999,die Bundesarchivgutverordnung, BGBl. II Nr. 367/2002, und die Verordnung über nicht archivwürdiges Schriftgut des Bundes, BGBl. II Nr. 366/2002.
Jenes Archivgut aus österreichischen Zentralbehörden (Bundesministerien), das bis 1983 je nach sachlicher Zuständigkeit bei den übrigen Abteilungen des Österreichischen Staatsarchivs hinterlegt war, wurde im Zuge der Übersiedlung in das Zentralgebäude in der Nottendorfer Gasse 1987 an das Archiv der Republik abgetreten. Seit diesem Zeitpunkt werden die für archivwürdig befundenen Registraturen der Aktenproduzenten direkt vom Archiv der Republik übernommen.
Die Archivalien des Archivs der Republik, insgesamt etwa 66.000 Laufmeter, sind heute in 22 Bestandsgruppen zusammengefasst. Die Gliederung in themenbezogene Bestandsgruppen (mit derzeit insgesamt mehr als 700 Teilbeständen) erleichtert nicht nur die interne Arbeits- und Kompetenzaufteilung, sondern ermöglicht auch dem Archivbesucher eine rasche Orientierung.
Wo eine einfache Trennung des Archivguts mit dem Stichjahr 1918 nicht möglich war, wurde über den tatsächlichen Verbleib der Archivalien im Einzelfall entschieden. So verfügt das Archiv der Republik über keine Unterlagen der Ersten Republik in den Bereichen Justiz und Unterricht. Diese Bestände werden nach wie vor durch das Allgemeine Verwaltungsarchiv betreut.
Ebenso ergaben sich Abgrenzungsschwierigkeiten im Bereich „Verkehr“. Hier wurde etwa eine Urkundenreihe, die bis zum Jahr 1867 zurückreicht, in das Archiv der Republik übernommen.
Aus dem engen verwaltungstechnischen Rahmen fallen auch jene Bestände, die aus der Zeit von 1938 bis 1945 datieren. Dieses Schriftgut wurde, sofern es nichtmilitärischer Provenienz war, den einzelnen Bestandsgruppen nach Sachinhalt zugeteilt.