Elektronische Zahlung
Worum es geht
Wie bei traditionellen Behördenverfahren können auch bei elektronischen Verfahren Gebühren anfallen. Um solche Verfahren durchgängig elektronisch anbieten zu können, muss es daher die Möglichkeit der elektronischen Zahlung geben.
Der Markt bietet bereits eine Reihe von Zahlungsmöglichkeiten – Online-Banking, Kreditkarten, mobile Zahlungssysteme – die in elektronische Behördenverfahren integriert werden können.
Um eine einfache Integration der verschiedensten Varianten zu erreichen, wurde gemeinsam mit dem Privatsektor eine einzige Schnittstelle, der EPS 2-Standard, entwickelt.
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Nutzen für Kundinnen und Kunden der Verwaltung
Die elektronische Zahlung ermöglicht eine bequeme und rasche Abwicklung von Behördenverfahren. Die Behörde bekommt noch während der Verfahrensabwicklung die elektronisch signierte Rückmeldung der erfolgten Zahlung durch das Zahlungsinstitut. Sie kann daher sofort weiter für den Kunden arbeiten und muss nicht erst auf den Eingang der Zahlung warten, um das Verfahren abschließen zu können.
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Anwendungsbeispiele
Die elektronische Zahlung kann bei allen elektronischen Verfahren angeboten werden, bei denen Gebühren oder Abgaben zu entrichten sind. Umgesetzt wurde die elektronische Zahlungsbestätigung beispielsweise bei der "Elektronischen Meldebestätigung":
Nach dem Bestellvorgang der Meldebestätigung, wird durch die Bürgerin beziehungsweise den Bürger über ein elektronisches Zahlungssystem die im Gesetz vorgeschriebene Gebühr entrichtet. Anschließend – und nur bei erfolgreich abgeschlossener Bezahlung – bekommt die/der Betroffene die Meldebestätigung über einen elektronischen Zustelldienst übermittelt.
Ein weiteres Beispiel ist die Strafregisterbescheinigung, die ebenfalls EPS2 als Zahlungsschnittstelle einsetzt.
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Weiterführende Informationen