Aufgaben der Bundesministerin
Gabriele Heinisch-Hosek
© Astrid Knie
Zum Aufgabenbereich von Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek gehören folgende Angelegenheiten:
Frauenangelegenheiten und Gleichstellung
- Koordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik
- Koordination in Angelegenheiten des Gender Mainstreaming
- Angelegenheiten der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt
- Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission und der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen
- Angelegenheiten der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
Allgemeine Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten (soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen)
- Dienst- und Besoldungsrecht, Pensionsrecht, Dienstrechtsverfahren und dienstrechtliche Organisationsmaßnahmen
- Stellenplan des Bundes und Arbeitsplatzbewertung
- Allgemeine Angelegenheiten der Aus- und Weiterbildung von öffentlich Bediensteten
- Allgemeine Angelegenheiten der Dienstprüfungen
- Allgemeine Angelegenheiten der beruflichen Vertretung von öffentlich Bediensteten
- Allgemeine Angelegenheiten der Besoldung sowie des Personalinformations- und Berichtswesens
- Hinwirken auf eine gleichwertige Entwicklung des Dienstrechtes, des Personalvertretungsrechtes und des Dienstnehmerschutzes der öffentlich Bediensteten des Bundes, der Länder und der Gemeinden
- Angelegenheiten der Personalvertretungs-Aufsichtskommission sowie der Disziplinarkommission und der Berufungskommission
- Allgemeine Angelegenheiten der Anwerbung von Bediensteten des Bundes
Die Ressorts sind im Bundeskanzleramt angesiedelt.
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