Aufgaben der Bundesministerin

Portrait Gabriele Heinisch-Hosek

Gabriele Heinisch-Hosek

© Astrid Knie

Zum Aufgabenbereich von Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek gehören folgende Angelegenheiten:

Frauenangelegenheiten und Gleichstellung

  • Koordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik
  • Koordination in Angelegenheiten des Gender Mainstreaming
  • Angelegenheiten der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt
  • Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission und der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen
  • Angelegenheiten der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen

Allgemeine Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten (soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen)

  • Dienst- und Besoldungsrecht, Pensionsrecht, Dienstrechtsverfahren und dienstrechtliche Organisationsmaßnahmen
  • Stellenplan des Bundes und Arbeitsplatzbewertung
  • Allgemeine Angelegenheiten der Aus- und Weiterbildung von öffentlich Bediensteten
  • Allgemeine Angelegenheiten der Dienstprüfungen
  • Allgemeine Angelegenheiten der beruflichen Vertretung von öffentlich Bediensteten
  • Allgemeine Angelegenheiten der Besoldung sowie des Personalinformations- und Berichtswesens
  • Hinwirken auf eine gleichwertige Entwicklung des Dienstrechtes, des Personalvertretungsrechtes und des Dienstnehmerschutzes der öffentlich Bediensteten des Bundes, der Länder und der Gemeinden
  • Angelegenheiten der Personalvertretungs-Aufsichtskommission sowie der Disziplinarkommission und der Berufungskommission
  • Allgemeine Angelegenheiten der Anwerbung von Bediensteten des Bundes

Die Ressorts sind im Bundeskanzleramt angesiedelt.

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