GV.AT - Die Domain der öffentlichen Verwaltung
Worum es geht
Die Errichtung eines gemeinsamen Netzwerkes für die öffentliche Verwaltung bedingt neben den erforderlichen technischen Aspekten (wie der Verwaltung der Subnetze) auch eine Strukturierung des symbolischen Namensraumes.
Die nachfolgenden Richtlinien dienen dem Zweck, Autorität und Verantwortlichkeit für die Namensgebung in der Internet-Domäne gv.at zu dezentralisieren. Die technische Administration der Zone "gv.at" (nicht zu Verwechseln mit den darunter angeordneten Domänen wie beispielsweise bka.gv.at oder kufstein.gv.at) ist an den Magistrat der Stadt Wien delegiert.
Domänen in "gv.at" dürfen nur Einheiten des Bundes sowie Verwaltungsorgane der Länder, Städte und Gemeinden registrieren.
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Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger
Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen, dass durch das Namensschema die gewünschte Bundes-, Landes- oder Gemeindeinformation ohne umständliches Suchen im Internet gefunden werden kann. Durch die Schreibweise der Gemeinde-Domänennamen, die vom Städtebund vorgegeben wurde, ist es möglich, ein einheitliches Erscheinungsbild zu erzeugen.
Eine Änderung der bisher verwendeten Domäne ist nicht nötig. Die "gv.at"-Domäne kann zusätzlich zu anderen Domänen unter Verwendung der gleichen Ressourcen (zum Beispiel web- und mailserver ) eingesetzt werden, Weiterschaltungen von anderen Domänennamen können automatisiert erfolgen. Somit ist für die Bürgerinnen und Bürger der Domänenname transparent.
Wer berechtigt ist eine Domäne zu beantragen und nach welchen Kriterien eine solche vergeben wird, ist in der Internetdomänenverwaltung gv.at Naming- und Domänenregistrierungs-Policy geregelt.
Die Domain-Policy zielt darauf ab, das Bild der öffentlichen Verwaltung im Internet einheitlich erscheinen zu lassen und die Einhaltung diverser Sicherheits- und organisatorischer Anforderungen zu garantieren und gilt im Speziellen für Behördendomänen beziehungsweise "gv.at"-Domänen. Das Dokument kann aber auch als allgemeine Richtlinie von anderen Anbietern von Webseiten herangezogen werden.
Die Verwaltung der Internetdomäne "gv.at" liegt in der administrativen Hoheit des Bundeskanzleramts. Anträge und Anfragen können formlos unter Angabe einer Kontaktadresse als E-Mail an naming@bka.gv.at eingebracht werden. Die Verwendung des (unten angeführten) Antragsformulars erleichtert die Abwicklung, ist aber nicht zwingend. Ab Vollständigkeit der Antragsdaten kann eine Erledigung zumeist in weniger als 48 Stunden erfolgen.
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Weitere Informationen
Naming- und Domainregistrierungs-Policy
Informationen zur Domainregistrierung unter "gv.at"
Informationen zu "gv.at"-Domänen auf den Seiten des Magistrat Wiens.
Etwaige Anfragen sowie die Anträge selbst sind an die E-Mail-Adresse naming@bka.gv.at zu richten.
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Exkurs: EU-Domänen
Auf Initiative der EU steht seit 2006 die Top-Level-Domain ".eu" zur Verfügung. Nachdem die Sunrise Perioden I und II (Vorabregistrierungsfristen) bereits abgelaufen sind, ist eine Registrierung nach dem "First Come First Serve" Prinzip seit 7. April 2006 allgemein möglich.
Weitere Informationen zur Domäne .eu finden Sie hier: