Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

  1. Das RIS als Teil des E-Governments
  2. Das Service des Rechtsinformationssystems
  3. Technische Details

Das RIS als Teil des E-Governments

Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ist eine elektronische Datenbank, die vom Bundeskanzleramt betrieben wird. Im Bundesgesetzblatt (BGBl.) zu verlautbarende Rechtsvorschriften und Informationen (zum Beispiel in Form der konsolidierten Fassung des Bundesrechts) über das Recht der Republik Österreich werden über dieses System kundgemacht. Damit sind geltende Rechtsvorschriften, wie beispielsweise Gesetze oder Verordnungen, jederzeit für alle online verfügbar.

Das RIS kann definiert werden als demokratiepolitisch und rechtsstaatlich erforderliche Basisinformation über die Rechtsordnung, die vom öffentlichen Sektor erstellt und bereitgestellt wird.

Die Anfänge des RIS reichen bis in das Jahr 1983 zurück, damals wurde das System in seinen Grundzügen konzipiert. Im Juni 1997 entschied die österreichische Bundesregierung, das RIS, das bislang nur der öffentlichen Verwaltung in einem internen Netz zugänglich war, allen Interessenten im Internet kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Das RIS soll einen Beitrag zur Rationalisierung innerhalb der Verwaltung und Gerichtsbarkeit schaffen und somit deren Entscheidungen unterstützen. Weiters bietet das RIS einen kostengünstigen und einfachen Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für Unternehmen.

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Das Service des Rechtsinformationssystems

Auf der Homepage des Rechtsinformationssystems haben die Benutzerinnen und Benutzer die Möglichkeit, online in das nationale Recht, das europäische Gemeinschaftsrecht und in die Judikatur der Höchstgerichte, Kommissionen und Tribunale Einsicht zu nehmen. Der Zugang zu den Informationen ist barrierefrei (WAI-A nach WCAG 1.0). Im Einzelnen werden folgende Applikationen zur Verfügung gestellt:

  • Reichs-, Staats- und Bundesgesetzblatt ab 1848, seit 1.1.2004 in rechtlich authentischer Form und von 1780 bis 1848 als externe Daten
  • Begutachtungsentwürfe und Regierungsvorlagen
  • Bundesrecht in geltender Fassung sowie historische Fassungen
  • Landesrecht der Bundesländer in geltender Fassung sowie teilweise historische Fassungen
  • Landesgesetzblatt von 8 Bundesländern, wobei die Wiener Landesgesetzblätter extern verfügbar sind
  • Gemeinderecht (auszugsweise) der Bundesländer Kärnten, Steiermark, Wien, Salzburg und Niederösterreich
  • Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, Verfassungsgerichtshofes und der Justiz (OGH, OLG, LG, BG) und des Asylgerichtshofes
  • Entscheidungen von Tribunalen bzw. Kommissionen (z.B. Bundeskommunikationssenat, Umweltsenat, Datenschutzkommission)
  • Normenliste des Verwaltungsgerichtshofes
  • Europäisches Gemeinschaftsrecht (EUR-Lex)
  • Erlässe der Bundesministerien
  • Austrian Laws (ausgewählte Bundesnormen in englischer Übersetzung).

Das RIS ist eine E-Government-Anwendung mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige, effiziente, kostengünstige und sichere Verwaltungsleistung anzubieten. Österreich ist bestrebt, in diesem Bereich europaweit eine führende Rolle einzunehmen. Aus diesem Grund werden die Angebote laufend aktualisiert, um neue Inhalte ergänzt sowie die technologischen Entwicklungen mit größtmöglichem Nutzen für User umgesetzt.

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Technische Details

Das Rechtsinformationssystem ist eine Web-Anwendung mit einer sehr leistungsfähigen Suchmaschine im Hintergrund. Die Nutzerinnen und Nutzer benötigen für die Abfrage einen Internet-Browser, wobei der Microsoft Internet Explorer ab der Version 6.0 oder ein vergleichbares Produkt unterstützt wird. Eine Bildschirmauflösung von mindestens 1024 mal 768 Pixel wird empfohlen.

Die Abfrage erfolgt über einfache Eingabemasken, das Erlernen einer komplizierten Abfragesprache ist nicht erforderlich. In den meisten Anwendungen sind die Dokumente in den drei Dateiformaten HTML, PDF und RTF verfügbar. Daher ist eine benutzerfreundliche Weiterverarbeitung der Dokumente gewährleistet.

Um Nutzenden die Verwendung des RIS zu erleichtern, wird bei jeder Anwendung ein ausführliches Handbuch sowie eine Hilfeseite pro Abfragefeld angeboten - durch Anklicken des ?-Symbols. Eine ausführliche Beschreibung, wie Suchabfragen auch automatisiert über URL’s durchgeführt werden können, wird auf der Startseite im Bereich "Informationen" unter "Links auf Dokumente im RIS setzen" angeboten.

Allgemeine Anfragen betreffend das Rechtsinformationssystem richten Sie bitte an v2a@bka.gv.at, technische Anfragen an ris.it@bka.gv.at. Die prompte Beantwortung Ihrer Anfragen ist Teil unseres Services.