Akkreditierung für Auslandkorrespondentinnen und Auslandskorrespondenten
Internationale Journalistinnen und Journalisten erhalten zur Bestätigung Ihrer Akkreditierung in Österreich ab 2006 einen Datenträger in Scheckkartenformat. Dieser Datenträger beinhaltet Ihre persönlichen Daten und ein Passfoto und weist Sie gegenüber Ämtern und Behörden als ständige Korrespondentin bzw. ständigen Korrespondenten Ihres Mediums in Österreich aus.
Wenn Sie sich neu akkreditieren oder um Verlängerung Ihrer Akkreditierung ansuchen möchten werden Sie gebeten, folgende Vorgangsweise zu beachten:
1. Online Akkreditierung:
Folgende Unterlagen sind Ihrer Online Akkreditierung beizuschließen:
Als elektronisches Attachement (Format jpg, doc oder pdf – maximal 150 KB):
a) Akkreditiv des Mediums mit:
- Originalbriefkopf
- Unterschrift mit Stempel und Datum der Hauptredaktion
- Angabe der Dauer der Beauftragung
Faxe können nicht anerkannt werden!
b) Gültiger Reisepass:
Kopien jener Seiten, die Angaben zur Ihrer Person sowie zur ausstellenden Behörde und zum Gültigkeitsdatum beinhalten. Wenn Sie nicht aus dem EWR-Raum kommen, muss Ihr Reisepass überdies einen entsprechenden Sichtvermerk aufweisen, der ebenfalls beizufügen ist. Bei Erstakkreditierung ist eine Erstniederlassungsbewilligung bzw. vorübergehend ein Visum D mit einer Bestätigung der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland, dass um eine Erstniederlassungsbewilligung angesucht wurde, erforderlich.
c) Nationaler oder internationaler Presseausweis
d) Lebenslauf
e) aktuelles Passfoto (nur im Format jpg)
Beachte: b) c) und d) sind nur bei Erstakkreditierung erforderlich!
Starten Sie hier die , füllen Sie das elektronische Anmeldeformular vollständig aus, fügen Sie die notwendigen Beilagen an und senden Sie das Formular online ab.
2. Persönliche Vorsprache im Bundespressedienst (gilt nur bei Erstakkreditierung, nicht bei Verlängerung):
Nachdem Sie Ihren Akkreditierungsantrag elektronisch eingebracht haben, werden wir Sie zwecks Vereinbarung eines persönlichen Gesprächstermins im
Bundespressedienst 1014 Wien,
Ballhausplatz 1 Zimmer EG33
Tel.: +43 1 531 15-202561
kontaktieren.
Bei der persönlichen Vorsprache legen Sie bitte folgende Unterlagen im Original vor:
a) Akkreditiv des Mediums (siehe 1a)
b) Reisepass (siehe 1c)
c) Belegexemplare journalistischer Tätigkeit (Zeitungsartikel, Photos, Videos, Tonbänder)
Allgemeine Richtlinien zur Akkreditierung:
Bei Erstakkreditierung ist die Akkreditierungsbestätigung (Karte) für ein Jahr gültig. Für Verlängerungen ist ein neues Akkreditiv des Mediums (siehe Punkt 1a) und der Nachweis Ihrer journalistischen Tätigkeit (siehe Punkt 2c) erforderlich.
Der Bundespressedienst behält sich vor, die Unterlagen von der österreichischen Vertretungsbehörde in jenem Land, in dem das Akkreditiv des Mediums ausgestellt wurde, überprüfen zu lassen.
Der Bundespressedienst entscheidet über die Ausstellung und Dauer einer Akkreditierungsbestätigung.
Geben Sie bitte folgende Änderungen dem Bundespressedienst unverzüglich bekannt:
- Änderung der Wohnanschrift
- Änderung der Telefon- bzw. Faxnummer oder der E-Mail-Adresse
- Wechsel des Mediums, von dem das Akkreditiv ausgestellt wurde.
- Beendigung der Tätigkeit als Auslandskorrespondentin oder Auslandskorrespondent in Österreich.
Die Akkreditierungsbestätigung (Karte) wird per Post zugesandt.