EU-Ratspräsidentschaft

Für jeweils ein halbes Jahr übernimmt ein EU-Mitgliedsland gemäß einer vorgegebenen Reihenfolge die Präsidentschaft im Rat. Dem Vorsitzland im Rat kommen dabei im Wesentlichen drei Hauptaufgaben zu:

  • Organisation und Durchführung sämtlicher Ratstreffen
  • Vertretung des Rates im Zusammenwirken mit anderen EU-Organen
  • Vertretung der EU gegenüber Drittstaaten und internationalen Organisationen

Die Vertreter einer amtierenden Ratspräsidentschaft übernehmen in einer Vielzahl von EU-Gremien sowie Arbeits- und Koordinierungsgruppen die Vorsitzführung: auf politischer Ebene im Europäischen Rat sowie im Ministerrat und auf Beamtenebene in rund 250 Ausschüssen und Arbeitsgruppen.

Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon mit 1. Dezember 2009 wird das Amt der Präsidentin oder des Präsidenten des Europäischen Rates eingeführt. Diese oder dieser wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit auf die Dauer von zweieinhalb Jahren gewählt und darf daneben kein anderes Amt ausüben. Sie oder er führt den Vorsitz im Europäischen Rat, ruft dessen Sitzungen ein, koordiniert die Zusammenarbeit innerhalb des Rates, aber auch mit den anderen Institutionen, berichtet dem Europäischen Parlament über die Sitzungen des Rates und vertritt die Union nach außen hin.

Zum zweiten wird das Prinzip der Teampräsidentschaft institutionalisiert. Drei vorher festgelegte Mitgliedsstaaten arbeiten für jeweils 18 Monate zusammen um die Kontinuität der Themen sicherzustellen. Jeweils sechs Monate übernimmt eines der Mitglieder den Vorsitz in den diversen Ratssitzungen und Ausschüssen, die anderen zwei unterstützen es dabei.

Zu Beginn jeder Ratspräsidentschaft stellt das neue Vorsitzland im EU-Parlament sein Arbeitsprogramm vor und erörtert mit den Parlamentariern die politischen Themenschwerpunkte. Am Ende der sechsmonatigen Amtszeit erstattet der scheidende Ratspräsident dem EU-Parlament einen Abschlussbericht, in dem Bilanz über die vergangenen sechs Monate gezogen wird.

Reihenfolge der Ratspräsidentschaften

Die EU-Regierungen vereinbarten im Dezember 2004 eine langfristige Reihenfolge der Präsidentschaften bis 2020. Sie orientiert sich auf den ausgewogenen und fairen Wechsel zwischen "alten" und "neuen" beziehungsweise großen und kleineren Mitgliedstaaten. Gemäß dieser Liste wird Österreich in der ersten Jahreshälfte 2019 erneut die Vorsitzführung übernehmen.

2011

  • 1. Halbjahr: Ungarn
  • 2. Halbjahr: Polen

2010

2009

2008