Handlungsfähig in Europa und in der Welt

Ein Europa, das von anfänglich sechs Staaten auf nunmehr 27 Mitgliedsländer angewachsen ist, muss, um entscheidungsfähig zu bleiben, seine Strukturen ändern. Im Reformvertrag sind nun erstmals substanzielle Neuerungen der Institutionen vorgesehen. Diese sind:

  • Stärkung des Europäischen Parlaments, das als gleichberechtigter Co-Gesetzgeber neben dem Rat auftritt.
  • Umwandlung des Europäischen Rates in ein Unionsorgan und die Schaffung des Amtes eines Präsidenten des Europäischen Rates.
  • Schaffung von Teampräsidentschaften aus drei Mitgliedsländern für jeweils 18 Monate. Ab 1. Jänner 2010 sind dies Spanien, Belgien und Ungarn.
  • Einführung des Systems der doppelten Mehrheit als Abstimmungsmethode für qualifizierte Mehrheitsentscheidungen im Rat der EU und Ausdehnung des Anwendungsbereichs von qualifizierten Mehrheitsentscheidungen ab 2014.
  • Neue Zusammensetzung der Europäischen Kommission und die gestärkte Rolle des Präsidenten der Europäischen Kommission.
  • Schaffung des Amtes eines "Hohen Vertreters der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik".
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