Demokratische Grundsätze der EU

Die demokratischen Grundsätze sind:

  • demokratische Gleichheit
  • repräsentative Demokratie
  • Mitbestimmung

Demokratische Gleichheit

Die Union achtet in ihrem gesamten Handeln den Grundsatz der Gleichheit ihrer Bürgerinnen und Bürger. Dieser wird durch die Regeln über die Unionsbürgerschaft ergänzt.

Repräsentative Demokratie

Die Arbeitsweise der Union beruht auf der repräsentativen Demokratie. Die Bürgerinnen und Bürger sind auf Unionsebene durch das Europäische Parlament unmittelbar vertreten. Es besteht eine mittelbare demokratische Legitimation des Europäischen Rates und des Rates über die nationalen Parlamente. Europäische politische Parteien tragen zur Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins bei.

Mitbestimmung

Der partizipatorische Grundsatz zeigt sich dadurch, dass die Organe der Union einen offenen und regelmäßigen Dialog mit den Verbänden der Zivilgesellschaft (zum Beispiel Sozialpartner) pflegen und ihnen die Möglichkeit geben, ihre Ansichten öffentlich bekannt zu geben. Die Kommission führt zu diesem Zweck umfangreiche Anhörungen der Betroffenen durch.

Bürgerinitiative

Neu eingeführt wird das Instrument der Bürgerinitiative: Bürgerinnen und Bürger können die Kommision auffordern, Vorschläge zu einem Rechtsakt zu unterbreiten. Dazu müssen mindestens eine Million Unterschriften von Angehörigen mehrerer Mitgliedstaaten zusammengetragen werden.