Stärkere Einbeziehung der nationalen Parlamente
Die Rechte der nationalen Parlamente werden ausgeweitet. Im Vertrag von Lissabon wird erstmals die Rolle der nationalen Parlamente in der europäischen Entscheidungsfindung festgelegt und übersichtlich dargestellt:
- Subsidiaritätskontrolle: Das heißt darauf zu achten, dass nur Angelegenheiten, die auf nationaler Ebene nicht ausreichend geregelt werden können, auf europäischer Ebene geregelt werden (zum Beispiel Mindeststandards im Umweltschutz).
- Beteiligung bei der Bewertung der Unionspolitik in den Bereichen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.
- Beteiligung an der Kontrolle von Europol und Eurojust.
- Beteiligung bei Vertragsänderungen.
- Information über Anträge auf Beitritt zur Union.
- Übermittlung von Vorschlägen an die nationalen Parlamente.
- Zusammenarbeit zwischen den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament.
Mechanismus zur Subsidiaritätskontrolle:
Die nationalen Parlamente haben acht Wochen Zeit, einen Rechtssetzungsvorschlag der Europäischen Kommission zu prüfen. Wenn eine einfache Mehrheit der Parlamente Bedenken gegen einen Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission äußert, so muss die Kommission diesen neuerlich prüfen. Wenn sie ihn beibehalten will, hat sie dies schriftlich zu begründen. Die Stellungnahme der Kommission wie auch die Bedenken der nationalen Parlamente werden dem EU-Gesetzgeber, das heißt sowohl dem Rat als auch dem Europäischen Parlament (EP) vorgelegt. Haben entweder 55 Prozent der Mitglieder des Rates oder die Mehrheit der im EP abgegebenen Stimmen ebenfalls Bedenken, wird das Rechtsetzungsverfahren eingestellt.