Stärkung des Europäischen Parlaments

Durch den Vertrag von Lissabon wird das Mitentscheidungsverfahren in "ordentliches Gesetzgebungsverfahren" umbenannt. Dieses wird zum Regelfall und stellt das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber dem Rat gleich. Das Europäische Parlament erhält somit mehr Mitspracherecht in entscheidenden Bereichen wie etwa in der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Handelspolitik und im Bereich der Justiz und Inneren Sicherheit. Lediglich die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik bleibt alleinige Kompetenz des Rates.

Die Rechte des Europäischen Parlaments werden auch bei den Finanzen der Union ausgedehnt. Es erhält das Zustimmungsrecht beim mehrjährigen Finanzrahmen der EU und ein umfassendes Mitentscheidungsrecht beim jährlichen Haushaltsverfahren.

Es muss zu allen internationalen Abkommen seine Zustimmung geben, die Angelegenheiten des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens betreffen.

Das Europäische Parlament wählt künftig die Präsidentin bzw. den Präsident der Europäischen Kommission und bestätigt das Kommissionskollegium durch ein Zustimmungsvotum. Das Europäische Parlament kann auch einen Misstrauensantrag gegen die Kommission annehmen, die daraufhin geschlossen zurücktreten muss.