Charta der Grundrechte

Die Charta der Grundrechte fasst in sechs Kapiteln Menschen- und Bürgerrechte sowie wirtschaftliche und soziale Rechte zusammen. Sie gründet sich auf die gemeinsamen Verfassungstraditionen und auf internationale Verpflichtungen der Mitgliedsländer. Ausgearbeitet wurde sie von einem Konvent, bestehend aus Vertretern der Mitgliedstaaten, der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments.

Die Grundrechtecharta wird in der Fassung, in der sie am 12. Dezember 2007 durch die Präsidenten des Rates, der Kommission und des Europäischen Parlaments angenommen und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, durch eine verweisende Bestimmung im Vertrag von Lissabon rechtsverbindlich. Das bedeutet, dass ihre Einhaltung Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe und der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Unionsrechts ist. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann künftig in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof sowie vor nationalen Gerichten bei der Umsetzung und Anwendung von Unionsrecht diese Grundrechte geltend machen.

Was beinhaltet die Charta der Grundrechte?

Würde des Menschen:

  • Verbot der Todesstrafe,
  • Verbot der Folter, Sklaverei und Zwangsarbeit sowie des Klonens von Menschen.

Freiheiten:

  • Recht auf Freiheit und Sicherheit,
  • Achtung des Privat- und Familienlebens,
  • Datenschutz,
  • Recht auf Gedanken-, Gewissens-, Religions-, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit,
  • Recht auf Bildung,
  • Recht zu arbeiten und einen frei gewählten oder angenommenen Beruf auszuüben,
  • Garantie der unternehmerischen Freiheit,
  • Recht auf Eigentum.

Gleichheit vor dem Gesetz:

  • Gleichheit von Männern und Frauen,
  • Schutz der Rechte von Kindern, älteren Menschen und von Behinderten,
  • Minderheitenschutz.

Solidarität:

  • Umwelt- und Verbraucherschutz,
  • Verbot von Kinderarbeit,
  • Zugang zur Gesundheitsfürsorge und zu ärztlicher Betreuung.

Bürgerrechte:

  • Aktives und passives Wahlrecht,
  • Recht auf gute Verwaltung,
  • Zugang zu Dokumenten.

Rechte gegenüber der Justiz:

  • Unabhängige und unparteiische Gerichte,
  • Unschuldsvermutung,
  • Verhältnismäßigkeit von Bestrafung,
  • Verbot der Doppelbestrafung.

Zum Nachlesen: