Der Europäische Rat

Der Europäische Rat wird erstmals zu einem Organ der Union. Die Detailbestimmungen sind daher überwiegend neu.

Der Europäische Rat setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungsspitzen der Mitgliedstaaten, seinem gewählten Präsidenten und dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Ferner nimmt der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an den Arbeiten des Europäischen Rates teil. Entsprechend der Tagesordnung kann vorgesehen werden, dass sich die Mitglieder des Europäischen Rates durch einen Minister – im Falle des Kommissionspräsidenten durch einen Kommissar – unterstützen lassen.

Der Europäische Rat tagt zwei Mal pro Halbjahr, sein Präsident kann zusätzliche Tagungen einberufen.

Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung nötigen Impulse und definiert ihre allgemeinen politischen Ziele und Prioritäten. Er wird dabei aber nicht selbst gesetzgeberisch tätig. Grundsätzlich erfolgen seine Entscheidungen im Konsens. Soweit der Europäische Rat Rechtsakte erlässt, unterliegen
diese der Kontrolle des EuGH.

Factbox

Der Europäische Rat wird gerne verwechselt mit:

Rat der EU

Der Rat der EU wird aus Vertretern der einzelnen Mitgliedstaaten auf Ministerebene gebildet und daher auch als Ministerrat bezeichnet. Siehe Rat der EU

Europarat

Der Europarat (Council of Europe) ist eine internationale Organisation für wirtschaftliche, soziale und allgemeine europäische Fragen. Sie wurde 1949 gegründet und umfasst heute 47 Mitgliedsstaaten. Siehe Europarat