Der Rat
Der Rat der EU (auch Ministerrat genannt) übt zusammen mit dem Europäischen Parlament die Gesetzgebungs- und Haushaltsbefugnisse aus. Zudem wird ihm vom Reformvertrag die Aufgaben der Politikfestlegung und der Koordinierung zugewiesen.
Er setzt sich aus je einem Vertreter der einzelnen Mitgliedstaaten auf Ministerebene zusammen, der befugt ist, für seinen Mitgliedstaat verbindlich zu handeln und das Stimmrecht auszuüben. Falls nicht anders geregelt, entscheidet der Rat mit qualifizierter Mehrheit.
Ausdrücklich festgelegt wird, dass der Rat öffentlich tagt, wenn er über Vorschläge zur Gesetzgebung berät. Aus diesem Grund werden alle Ratstagungen in gesetzgeberische und nichtgesetzgeberische Beratungen geteilt.
Der Rat kann die Kommission auffordern, Vorschläge für Rechtsakte zu unterbreiten. Legt die Kommission keinen Vorschlag vor, muss sie ihre Entscheidung hinkünftig begründen.
Der Rat tagt in verschiedenen Formationen je nach Thema (z.B. als Rat der Umweltminister). Im Reformvertrag werden zwei konkrete Ratsformationen genannt:
Der Rat "Allgemeine Angelegenheiten" sorgt für die Kohärenz der Arbeiten der verschiedenen Ratsformationen und ist zusammen mit den Präsidenten des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission für die Vorbereitung der Tagungen des Europäischen Rates verantwortlich.
Der Rat "Auswärtige Angelegenheiten" formuliert die Außenpolitik der Union auf der Basis strategischer Leitlinien des Europäischen Rates und gewährleistet die Kohärenz des auswärtigen Handelns der Union.
Die übrigen Ratsformationen werden vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit festgelegt.
Vorsitz und Teampräsidentschaft
Derzeit wird der Vorsitz im Rat von Vertretern der Mitgliedstaaten auf Rotationsbasis ausgeübt. Dabei führt ein Mitgliedstaat für jeweils sechs Monate den Vorsitz.
Künftig werden jeweils drei aufeinanderfolgende Vorsitzstaaten gemeinsam eine Teampräsidentschaft bilden. Die Zusammenstellung der Teams soll auf der Grundlage der gleichberechtigten Rotation unter den Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung der Vielfalt und der geographischen Ausgewogenheit innerhalb der Union erfolgen.
Eine Sonderregelung für den Vorsitz gibt es auch für den Rat für Auswärtige Angelegenheiten, den der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik leitet.
Abstimmungsmethode im Rat
Der Rat entscheidet in der Regel mit qualifizierter Mehrheit. Neu eingeführt wird das System der doppelten Mehrheit, das aber erst im Jahr 2014 in Kraft treten wird. Von 2014 bis 2017 kann das derzeit geltende Stimmgewichtungssystem bei einzelnen Abstimmungen auf Antrag eines Mitglieds des Rates verwendet werden.
Darüber hinaus wird der "Ioannina-Mechanismus" auf unbefristete Zeit verlängert und seine Anwendung ab dem Jahr 2017 erleichtert.
Was ist die doppelte Mehrheit?
Die ab dem 1. November 2014 geltende Regelung sieht vor, dass qualifizierte Mehrheitsentscheidungen von mindestens 55 Prozent der Mitglieder des Rates (mindestens 15 Mitgliedstaaten), die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der Unionsbevölkerung vertreten, unterstützt werden müssen. Eine Sperrminorität, die das Zustandekommen eines Beschlusses verhindert, muss zumindest vier Mitgliedstaaten umfassen. Drei große Mitgliedstaaten können somit auch dann nicht allein einen Beschluss blockieren, wenn sie mehr als 35 Prozent der Unionsbevölkerung repräsentieren.
Erfolgt ein Beschluss nicht auf Grundlage eines Vorschlages der Kommission oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, so ist für das Zustandekommen der qualifizierten Mehrheit ein erhöhtes Staatenquorum von 72 Prozent bei einem gleich bleibenden Bevölkerungsquorum von 65 Prozent erforderlich.
Was ist der Ioannina-Mechanismus?
Wenn die Sperrminorität knapp verfehlt wird, besteht durch den Ioannina- Mechanismus die Möglichkeit, die Verhandlungen weiterzuführen, um eine breitere Zustimmung zu erreichen. Er kann im Zeitraum zwischen 1. November 2014 und 31. März 2017 ausgelöst werden, wenn mindestens 75 Prozent der Bevölkerung oder 75 Prozent der Mitgliedstaaten den Rechtsakt ablehnen. Damit müssen die Verhandlungen weitergeführt werden. Ab 1. April 2017 wird dieser Mechanismus erleichtert: Schon mehr als 55 Prozent der Bevölkerung und 55 Prozent der Mitgliedstaaten können eine Sperrminorität bilden. Der Ioannina-Mechanismus schützt Mitgliedstaaten davor, sofort überstimmt zu werden.