Energie, Umwelt- und Klimaschutz

Der Reformvertrag ermöglicht es der Union nunmehr, Legislativmaßnahmen zu ergreifen, um das Funktionieren des Energiemarktes, die Versorgungssicherheit, die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energiequellen sowie die Netzzusammenschaltung zu fördern.

Der Energieartikel sieht weiters vor, dass die Energiekompetenz im Geist der wechselseitigen Solidarität wahrzunehmen ist. Dies bedeutet, dass bei Maßnahmen im Fall gravierender Versorgungsschwierigkeiten, insbesondere bei Energie, die Mitgliedstaaten solidarisch handeln sollen. Im Hinblick auf die Wichtigkeit der Energiepolitik war eine eigene europäische Kompetenzgrundlage immer ein wesentliches österreichisches
Anliegen. Ebenso wichtig für Österreich ist auch, dass weiterhin jeder Mitgliedstaat selbst über seine Energiequellen und Energieversorgung bestimmen kann. Dadurch kann Österreich nicht gegen seinen Willen zur Erzeugung von Nuklearenergie gezwungen werden.

Symbolbild: Windkraft

Den neuen Herausforderungen des Klimawandels wird nun erstmals im Reformvertrag Rechnung getragen. Auf österreichische Initiative wurde das Ziel der Bekämpfung des Klimawandels auf internationaler Ebene als Aufgabe der Union in den Reformvertrag aufgenommen.

Ein weiteres wichtiges österreichisches Anliegen im Umweltbereich war auch, dass für bestimmte Umweltmaßnahmen, vor allem die Wasserressourcen betreffend, das Einstimmigkeitserfordernis aufrecht bleibt.

Im Reformvertrag ist darüber hinaus vorgesehen, dass die EU und die Mitgliedstaaten in den Politikbereichen Landwirtschaft, Fischerei, Transport, Binnenmarkt sowie Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt auf das Wohlergehen der Tiere Bedacht zu nehmen haben, die ausdrücklich als "fühlende Wesen" bezeichnet werden.