Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Mit der Auflösung der Säulenstruktur im Reformvertrag gilt nun für den gesamten Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts die Gemeinschaftsmethode. Dadurch können Maßnahmen in den Bereichen Innere Sicherheit und Justiz wesentlich effizienter gesetzt werden. Rechtsschutzdefizite werden beseitigt und die parlamentarische Kontrolle wird eingeführt. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren wird nun grundsätzlich auch auf die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz in Strafsachen ausgedehnt. Allerdings gelten hier Regeln, die dem besonderen Charakter dieses Politikbereichs Rechnung tragen sollen:

  • Neben der Europäischen Kommission erhält in diesen Bereichen auch ein Viertel der Mitgliedstaaten das Vorschlagsrecht.
  • Den Europäischen Rat zu befassen ("Notbremse ziehen") ist bei vier Bestimmungen möglich:
    • bei der gegenseitigen Anerkennung,
    • bei Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen,
    • bei der Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft,
    • bei der operativen Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden.
  • Die Auslöseschwelle zur Überprüfung des Subsidiaritätsprinzips beträgt nur ein Viertel der Stimmen der nationalen Parlamente – anstelle eines Drittels.
  • Die Rechtsakte der vormaligen Dritten Säule behalten ihre Rechtswirkungen, bis sie aufgehoben, für nichtig erklärt oder geändert werden.
  • "Opt-Out"-Möglichkeit für das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark. Das bedeutet, dass diese Staaten in weiten Bereichen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts selbst entscheiden, ob sie sich daran beteiligen oder nicht.
Symbolbild: Freie Wahlen

Bessere Zusammenarbeit von Polizei und Justizbehörden

Der Reformvertrag verbessert die Zusammenarbeit von Polizeibehörden und Strafrechtsbehörden. Dadurch wird die Verfolgung schwerer und organisierter Kriminalität sowie terroristischer Aktivitäten effizienter . Auch im Bereich des Zivilrechts wie etwa im Familienrecht wird die Zusammenarbeit vereinfacht.

Der Vertrag von Lissabon schafft Voraussetzungen für eine Erweiterung des Tätigkeitsbereichs von Eurojust, der Europäischen Behörde für nationale Staatsanwälte, und ermöglicht die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft. Die Zuständigkeit dieser Staatsanwaltschaft beschränkt sich auf die Bekämpfung von Straftaten, die die finanziellen Interessen der Union schädigen. Der Europäische Rat kann aber eine Ausdehnung der Zuständigkeiten beschließen.