Gemeinsame Wirtschafts- und Währungspolitik

Symbolbild: Eine Währung

Die Wirtschaftspolitik bleibt zwar weiterhin in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, sie sind jedoch zur Koordination innerhalb der Union verpflichtet. Diese obliegt dem Rat.

Die EU hat die ausschließliche Zuständigkeit im Bereich der Währungspolitik für jene Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist. Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken der Euro-Staaten bilden das Eurosystem und betreiben die Währungspolitik der Union.

Autonome Handlungsfähigkeit für die Eurozone

Die Euro-Gruppe wird primärrechtlich verankert. Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, werden erweiterte Kompetenzen eröffnet. Sie können künftig ihre eigenen Grundzüge der Wirtschaftspolitik ausarbeiten. Darüber hinaus können sie auch Maßnahmen beschließen, um die "Koordination und Überwachung ihrer Haushaltsdisziplin" zu verstärken. Die Euro-Staaten erhalten zudem ein stärkeres Mitspracherecht bei der Aufnahme neuer Mitglieder in die Eurozone.