Die Flexibilisierungsklausel
Die Flexibilisierungsklausel im § 17a BHG sieht eine größere Selbständigkeit und Flexibilität bei der Leistungs- und Budgetsteuerung vor. Hier wird die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung Realität. In Mehrjahresprogrammen werden geplante Einnahmen und Ausgaben ebenso festgelegt wie Arbeitsprogramme mit Leistungs- und teilweise auch Wirkungszielen. Derzeit sind 20 Organisationen Teil dieses Projektes, unter anderem vier Strafvollzugsanstalten, das österreichische Patentamt, das Bundesamt für Wasserwirtschaft und die Sicherheitsakademie. Bis dato konnte bei den "Flexi-Organisationen" ein – im Vergleich zum veranschlagten Budget im Projektprogramm – positiver Budgetsaldo erreicht werden.
Die Vergrößerung der Entscheidungsspielräume und Verkürzung der Entscheidungswege stellt die Führungskräfte vor neue Herausforderungen. Dies führt innerhalb der gesamten Organisation zu erhöhter Mitarbeitermotivation und Leistungs- beziehungsweise Ergebnisorientierung. Für die Führungskräfte dieser Einheiten bedeutet das:
- Denken in Zielen und Zahlen
- aktiv Steuern und Verantwortung für Entscheidungen übernehmen sowie
- einen ständigen Weiterentwicklungsprozess in Gang halten.
Im Frühjahr 2008 wurde seitens des Bundeskanzleramtes eine Evaluierungsstudie in Auftrag gegeben, die zum Ziel hatte, aufgrund der bisherigen Erfahrungen Verbesserungspotentiale bei der Umsetzung der Flexibilisierungsklausel zu identifizieren und Entwicklungspotentiale für die beabsichtigte Haushaltsrechtsreform zu untersuchen. Die Ergebnisse der Flexibilisierungsklausel-Evaluation (PDF 614 kB) wurden am 10.7.2008 im Ministerrrat zustimmend zur Kenntnis genommen.
Liste der flexibilisierten Organisationen (in Klammer die jeweilige Rechtsgrundlage)
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- Justizanstalten St. Pölten (), Leoben (), Sonnberg () und Graz-Jakomini ()
- Heeres- Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Allentsteig ()
- Heeresdruckerei ()
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- Verwaltungsakademie des Bundes ()
- Wohnheime und Seminarzentren des Bundesheeres ()