Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Österreich
Rechtliche Umsetzung
Die Koordination der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. In enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst wurden die legistischen Umsetzungserfordernisse analysiert, um die horizontalen Elemente der Richtlinie in einem entsprechenden "Horizontalgesetz" umzusetzen.
Mittlerweile liegt das Ergebnis als Regierungsvorlage Dienstleistungsgesetz im Parlament und wird im Ausschuss für Wirtschaft und Industrie behandelt werden. Die weiteren Regelungen müssen in den jeweiligen Materiengesetzen erfolgen.
Zeitgleich erfolgte die Prüfung der Rechtsvorschriften auf Vereinbarkeit mit der Dienstleistungsrichtlinie. Die praktischen Umsetzungsfragen werden in Abstimmung mit den Sozialpartnern geklärt. Zur Erleichterung der Koordination des laufenden Umsetzungsprozesses wurden in jedem Bundesministerium und auf Landesebene Umsetzungsbeauftragte normiert, die regelmäßig in den vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend organisierten Koordinierungssitzungen zusammentreffen.
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Elektronische Umsetzung
Als "Europameister" im E-Government-Ranking der EU ist Österreich ein Vorreiter. Die Dienstleistungsrichtlinie verleiht den E-Government Aktivitäten in Europa aber eine besondere Aktualität und die elektronische Umsetzung stellt für alle Mitgliedstaaten eine Herausforderung dar.
Die Koordination der technischen Belange erfolgt durch das für E-Government zuständige Bundeskanzleramt. Die Plattform Digitales Österreich beschäftigt sich mit den technischen Umsetzungserfordernissen, also insbesondere mit der elektronischen Informationsbereitstellung und Abwicklung von Verfahren sowie den elektronischen Prozeduren der Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Im Rahmen der Kooperation Bund, Länder, Städte, Gemeinden und Wirtschaft (Digitales Österreich) wurde eine Projektgruppe zur Definition der technischen Architektur eingerichtet. Eine wesentliche Ausgangsbasis für Services an die Dienstleistungserbringer und Dienstleistungsempfänger bildet das Portal help.gv.at des Bundeskanzleramtes, wenngleich zu betonen ist, dass die Ämter der Landesregierungen die Funktion der Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie inne haben werden und somit Help keine formelle Umsetzungsrolle haben wird, sondern im Kontext der Dienstleistungsrichtlinie zusätzliche Navigations- und Servicefunktionen erfüllen wird.
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Nationales EAP-Portal und Dienstleistungsassistent
Mit Ende Dezember 2009 wurde unter das nationale Portal der EAP (Einheitlicher Ansprechpartner) in Betrieb genommen. Über dieses Portal aus können die Portale der Länder sowie wichtige Informationen erreicht werden. Weiters wird vom Bundeskanzleramt als Zusatzangebot ein Dienstleistungsassistent (ab 1. Jänner 2010) angeboten.
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Weiterführende Informationen
Dokumente
Handbuch der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie
Hintergrundinformation zur Dienstleistungs-Richtlinie des Bundeskanzleramtes Österreich (PDF 53 kB)
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