Der Ratspräsident – das Gesicht der Union
Leopold Figl steht für den Staatsvertrag Österreichs, Helmuth Kohl für die Wiedervereinigung Deutschlands – doch welche Gesichter werden mit Marksteinen der Geschichte der EU verbunden? Dieses Manko könnte die Ratspräsidentin oder der Ratspräsident der EU bald ausgleichen.
Mit dem Vertrag von Lissabon wurde der Europäische Rat als Organ der Union aufgewertet. Anstelle eines halbjährlich wechselnden Vorsitzenden wählt der Europäische Rat seine Ratspräsidentin/seinen Ratspräsidenten nun auf die Dauer von zweieinhalb Jahren.
Der Europäische Rat entstand aus den Gipfeltreffen der Staats- und Regierungsspitzen der EU (erstmals 1969 in Den Haag). Obwohl der Europäische Rat formell kein Organ ist und keine gesetzgebende Befugnis hat, haben die Gipfeltreffen entscheidende Richtungsweisungen für die EU vorgegeben.
Den Vorsitz übernahm das Regierungsoberhaupt jenes Mitgliedslandes, das gerade die Ratspräsidentschaft inne hatte. Damit wechselte die Vorsitzende/der Vorsitzende jedes halbe Jahr. Pro Präsidentschaft fand mindestens ein Gipfel statt – in der Regel waren es jedoch meistens zwei.
Nachdem der Reformvertrag von Lissabon in Kraft trat, wurde der Europäische Rat offiziell zu einem Organ der Europäischen Union. Die Staats- und Regierungsspitzen der EU und der Kommissionspräsident, die den Europäischen Rat bilden, wählten mit dem Belgier Herman Van Rompuy den ersten Ratspräsidenten der EU. Er hat am 1. Dezember 2009 sein Amt angetreten.
Die Präsidentin/der Präsident des Europäischen Rates kann einmal wiedergewählt werden, wodurch eine Amtszeit von maximal fünf Jahren entsteht. Zu den vorrangigen Aufgaben zählen die Vorbereitungen auf die EU-Gipfel und deren Leitung sowie die Repräsentation der EU nach innen und außen, wobei die Befugnisse des Hohen Vertreters nicht überlagert werden dürfen.
Anders als die Vorsitzende/der Vorsitzende des EU-Rates darf die Präsidentin/der Präsident kein nationales Amt ausüben.