Rechtliche Grundlagen des Beirats für Baukultur
Die Einrichtung des Beirats für Baukultur geht auf eine Entschließung des Nationalrats zurück und wurde durch eine Verordnung des Bundeskanzlers mit 27. Oktober 2008 eingerichtet (Novelle vom 1. September 2009). Der Beirat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben.
Dokumente:
Entschließungsantrag des Nationalrats
Verordnung
Novelle
Geschäftsordnung in der geltenden Fassung (PDF 37 kB)