Verifizierung von Amtssignierten Schriftstücken im Bundeskanzleramt
Das Bundeskanzleramt bietet dem Empfänger von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken des Bundeskanzleramtes folgende Möglichkeiten zur Vorlage einer Echtheitsprüfung:
- Postalische Zusendung an die Eingangstelle des Bundeskanzleramts oder persönliche Abgabe des Schreibens in der Eingangstelle.
Die Adresse der Eingangstelle des Bundeskanzleramtes lautet:
Bundeskanzleramt
Einlaufstelle
Ballhausplatz 1
1014 Wien
- Zusendung mittels Fax an die Eingangsstelle des Bundeskanzleramtes,
Rufnummer +43 1 53 50 338.
- Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an die Mailadresse der Einlaufstelle post@bka.gv.at oder direkt an die Mailadresse des Sachbearbeiters die dem Briefkopf entnommen werden kann.
Der Sachbearbeiter prüft, ob es sich bei dem Dokument um seine Erledigung handelt, und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert." mit schriftlicher Erledigung. Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."
Für die Durchführungsdauer einer solchen Überprüfung sichert das Bundeskanzleramt eine Erledigung innerhalb von 1 bis maximal 2 Wochen zu.