Personalvertretungs-Aufsichtskommission beim Bundeskanzleramt
Die Personalvertretungs-Aufsichtskommission (PVAK) entscheidet als erste und oberste Instanz von Amts wegen oder auf Antrag desjenigen, der eine Verletzung seiner Rechte behauptet, über die Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung der Organe der Personalvertretung in Angelegenheiten der Bundesbediensteten.
Sie kann auch ein Organ der Personalvertretung auflösen, wenn es seine Pflichten dauernd verletzt. Zur Antragstellung ist der Leiter der Zentralstelle zuständig. Von der PVAK kann weiters ein Gutachten eingeholt werden, wenn zwischen den Organen der Zentralstelle und dem zuständigen Zentralausschuss kein Einvernehmen zu einer bestimmten beabsichtigten Maßnahme erzielt werden kann (§§ 10 Abs. 7, 41 PVG).
Kontakt:
Personalvertretungs-Aufsichtskommission
beim Bundeskanzleramt
Ballhausplatz 1
1014 Wien
Tel.: +43 1 531 15-204214
Fax: +43 1 531 15-204294
E-Mail: pvak@bka.gv.at
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