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Einstimmige Empfehlung für innerstaatliche Umsetzung mit flankierenden Maßnahmen
Die österreichische Bioethikkommission hat in ihrer gestrigen Sitzung einstimmig eine Empfehlung für die innerstaatliche Umsetzung der Biotechnologie-Richtlinie durch Österreich beschlossen. Nach Ansicht der Kommission sind biotechnologische Erfindungen schon nach derzeit geltenden Bestimmungen grundsätzlich patentierbar. Die Richtlinie bzw deren innerstaatliche Umsetzung würde aber der Konkretisierung, Ergänzung und klärenden Auslegung der jetzt schon geltenden Bestimmungen dienen. Kommissionsvorsitzender Johannes Huber: „Gerade aus ethischer Sicht werden erstmals klare Grenzen gesetzt, zB konkrete Ausschlüsse von der Patentierbarkeit bei Verstößen gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten.“ Damit sei zB der menschliche Körper oder dessen Bestandteile (zB ein Gen), so Huber weiter, nicht mehr patentierbar. Die Menschenwürde, das habe auch der Europäische Gerichtshof festgestellt, bleibe gewahrt.
Allerdings würden – gerade in Anbetracht des rasanten technologischen Fortschrittes - Fragen offen bleiben. Der innerstaatliche und internationale Diskurs zu den Fragestellungen des Biopatentrechts sowie eine Beobachtung der Auswirkungen der Umsetzung wird daher ausdrücklich eingefordert.
Der Text des Beschlusses befindet sich im Anhang.