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Gemeinsame Stellungnahme mit abweichenden Meinungen
Die österreichische Bioethikkommission hat in ihrer Sitzung am 8. Mai 2002 eine Stellungnahme zu Fragen der Stammzellenforschung im Kontext des 6. Rahmenprogrammes der EU für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration beschlossen.
Die Mitglieder der Bioethikkommission sind sich in vielen Positionen einig: Die Kommission plädiert für eine differenzierte Betrachtung der Stammzellforschung: Auch wenn vor übertriebenen und voreiligen Heilungserwartungen gewarnt werden müsse, sei diese medizinische Grundlagenforschung gesellschaftlich sehr bedeutend und prinzipiell unter Wahrung ethischer Grundsätze und verfassungsrechtlicher Schranken zu bejahen und öffentlich förderungswürdig. Insbesondere wird die Entscheidung der EU, vorrangig die Forschung an adulten (humanen) Stammzellen zu fördern, begrüßt. Die Kommission ist aber auch einer Meinung in der Ablehnung der öffentlichen Finanzierung einiger Forschungsfelder, zB keine Forschungsförderung für reproduktives und therapeutisches Klonen oder die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken und die Veränderung menschlichen Erbmaterials. In der Kommission unterschiedlich gesehen wird nur die Förderungswürdigkeit der Forschung an bereits existierenden humanen embryonalen Stammzell-Linien: 11 von 19 Mitgliedern der Kommission sprechen sich für eine Förderung der Forschung an bereits existierenden humanen embryonalen Stammzell-Linien aus, wobei die endgültige Entscheidung im Einzelfall von der Erfüllung konkreter Bedingungen abhängig gemacht werden soll, insbesondere:
8 Mitglieder der Kommission vertreten hingegen die Auffassung, von der Förderung der Forschung in diesem Bereich Abstand zu nehmen, so lange eine Reihe wissenschaftlicher und ethischer Fragen ungeklärt sind. Der Text der Stellungnahme befindet sich im Anhang.