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Bioethikkommission zieht Bilanz über das erste Jahr ihrer Tätigkeit
Die österreichische Bioethikkommission hat in ihrer Sitzung am 2. Oktober 2002 ihren Ersten Tätigkeitsbericht 2001/2002 einstimmig beschlossen. Die Bioethikkommission wurde im Juni 2001 eingesetzt. Aufgabe der Bioethikkommission ist die Beratung des Bundeskanzlers in allen gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen und rechtlichen Fragen aus ethischer Sicht, die sich im Zusammenhang mit der Entwicklung der Wissenschaften auf dem Gebiet der Humanmedizin und –biologie ergeben. Die konstituierende Sitzung fand am 2. Juli 2001 statt.
Unter dem Vorsitz von UnivProf DDr Johannes Huber haben die 19 Fachleute insbesondere aus den Fachgebieten Medizin, Molekularbiologie und Genetik, Rechtwissenschaften, Soziologie, Philosophie und Theologie bis zum Juli 2002 in insgesamt 10 Sitzungen der Kommission und diversen Arbeitsgruppen im Wesentlichen die nachstehenden Themen bearbeitet:
Der Tätigkeitsbericht skizziert auch die Perspektiven und zukünftigen Themen der Bioethikkommission: Änderungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes sind bereits Gegenstand der Beratungen der Kommission. Darüber hinaus wird die Bioethikkommission eine Stellungnahme zur Frage möglicher gesetzlicher Regelungen im Bereich der biomedizinischen Forschung, insbesondere der Forschung mit Stammzellen und Embryonen, erarbeiten. Ein weiterer Schwerpunkt der Kommissionsarbeit wird die Auseinandersetzung mit Möglichkeiten, aber auch Problemen und Grenzen der „Individuellen Genomanalyse“ sein.
Der Text des Tätigkeitsberichtes mit Hinweisen auf alle wesentlichen Dokumente befindet sich im Anhang.