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Pressemitteilungen

15.01.2003
Stellungnahme der Bioethikkommission zum Reproduktiven Klonen menschlicher Lebewesen

Bioethikkommission lehnt Reproduktives Klonen entschieden ab

Die österreichische Bioethikkommission hat in ihrer Sitzung am 15. Jänner 2003 folgende Stellungnahme zum Klonen menschlicher Lebewesen beschlossen.

Die Bioethikkommission lehnt einstimmig das Klonen menschlicher Lebewesen, „um Kinder herzustellen“ (sog. Reproduktives Klonen), entschieden ab.

Die Kommission führt für ihre ablehnende Haltung u.a. folgende Gründe an: Das sog. Reproduktive Klonen ist

- unvereinbar mit der Würde des Menschen,
- macht Versuche mit Menschen nötig, die mit den fundamentalen Grundsätzen der Medizin- und Forschungsethik im Widerspruch stehen,
- setzt Mütter und Kinder extrem hohen gesundheitlichen Risiken aus und
- führt zu einer Ökonomisierung des Menschen.

Die aktuelle Diskussion zeigt die Dringlichkeit, sich auf nationaler und internationaler Ebene für ein ausdrückliches gesetzliches Verbot des Reproduktiven Klonens einzusetzen. Die Kommission wiederholt in diesem Zusammenhang ihre einstimmige Empfehlung vom 11. Februar 2002, die Biomedizinkonvention des Europarates zu unterzeichnen und zu ratifizieren. Dies eröffnet u.a. die Möglichkeit, dem 1. Zusatzprotokoll zur Biomedizinkonvention über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen beizutreten.

Die Bioethikkommission setzt ihre Beratungen über alle Formen des Klonens, auch des sog. Therapeutischen Klonens, sowie über Themen der Fortpflanzungsmedizin bzw. des Embryonenschutzes, der Präimplantationsdiagnostik und der Eizellspende fort.

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