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Pressemitteilungen

12.02.2003
Zwischenbericht der Bioethikkommission zum reproduktiven Klonen menschlicher Lebewesen

Bioethikkommission begründet detailliert ihre ablehnende Haltung zum reproduktiven Klonen

Bereits in ihrer Sitzung am 15. Jänner 2003 hat die Bioethikkommission das Klonen menschlicher Lebewesen, „um Kinder herzustellen“ (sog. reproduktives Klonen), einstimmig abgelehnt.

Die Bioethikkommission hat in ihrer heutigen Sitzung einen Zwischenbericht zum reproduktiven Klonen verabschiedet und gleichzeitig vermerkt, dass eine ausführliche Stellungnahme zur Anwendung von Klonierungstechniken auf den Menschen, zum Embryonenschutz und zur Forschung an Embryonen, zur Präimplantationsdiagnostik sowie zu weiteren Fragen der Fortpflanzungsmedizin geplant ist.

Die 19 Mitglieder der Kommission verstehen ihre Ablehnung des reproduktiven Klonens nicht als ein vorläufiges, bloß von der Sicherheit des Verfahrens abhängiges Verbot. Die Kommission erblickt vielmehr im reproduktiven Klonen ein Verfahren, das aus einer Reihe von ethischen Gründen prinzipiell abzulehnen ist. Zu diesen Gründen gehören:

  • der Verstoß gegen die Menschenwürde (Instrumentalisierungsverbot);
  • das Recht auf zweifache biologische Kindschaft;
  • die Unverantwortlichkeit von Menschenversuchen zur Entwicklung und Absicherung des Verfahrens;
  • die Risiken für Mutter und Kind;
  • ethische Grenzen der reproduktiven Autonomie;
  • die Unterminierung familialer und intergenerativer Beziehungen sowie
  • die Ökonomisierung des Menschen und die Prioritätensetzung medizinischer Forschung und Behandlung.

Der Zwischenbericht zum reproduktiven Klonen im Volltext

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