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Pressemitteilungen

09.07.2003
Tätigkeitsbericht der Bioethikkommission

Bioethikkommission legt Tätigkeitsbericht vor

Die österreichische Bioethikkommission hat in ihrer Sitzung am 9. Juli 2003 den Tätigkeitsbericht über die ersten zwei Jahre ihres Bestehens beschlossen. Der Tätigkeitsbericht umfasst den Zeitraum Juli 2001 bis Juli 2003.
Unter dem Vorsitz von UnivProf DDr Johannes Huber haben die 19 Fachleute insbesondere aus den Fachgebieten Medizin, Molekularbiologie und Genetik, Rechtswissenschaften, Soziologie, Philosophie und Theologie bis zum Juli 2003 in insgesamt 20 Sitzungen der Kommission und diversen Arbeitsgruppen im Wesentlichen die nachstehenden Themen bearbeitet:

  • Am 11. Februar 2002 wurde einstimmig der Beitritt Österreichs zur Biomedizinkonvention des Europarates bei gleichzeitigen rechtlichen und politischen Maßnahmen empfohlen.
  • Die Bioethikkommission hat am 6. März 2002 zur Frage der innerstaatlichen Umsetzung der Biotechnologie-Richtlinie einstimmig Stellung genommen.
  • Zu Fragen der Stammzellenforschung im Kontext des 6. EU-Rahmenprogrammes hat die Kommission am 8. Mai 2002 eine Stellungnahme beschlossen.
  • Die Arbeitsweise der Kommission wurde in einer Geschäftsordnung geregelt (Beschluss vom 5. Juni 2002).

Derzeit diskutiert die Bioethikkommission intensiv Fragen im Zusammenhang mit der Präimplantationsdiagnostik. Schwerpunkte der zukünftigen Arbeit der Bioethikkommission werden die Forschung an nichteinwilligungsfähigen Personen sowie Fragen der humangenetischen Forschung und der individuellen Genomanalyse sein.

Der Text des Tätigkeitsberichtes mit Hinweisen auf alle wesentlichen Dokumente befindet sich im Anhang.

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