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Pressemitteilungen

16.07.2003
Univ.Prof. Johannes Huber: Die Revolution der nächsten Jahre ist die Revolution der Biomedizin

„Bilanz“ über die ersten zwei Jahre der Tätigkeit der Bioethikkommission

Die Vorsitzenden der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt, Univ.Prof. DDr. Johannes C. Huber und Univ.Prof. Dr Günther Pöltner, haben heute, am 16. Juli 2003, im Rahmen einer Pressekonferenz Bilanz über die ersten zwei Jahre der Tätigkeit der Bioethikkommission gezogen.

Anlässlich der Pressekonferenz wurde der Tätigkeitsbericht der Bioethikkommission, der am 9. Juli 2003 beschlossen wurde und der den Zeitraum Juli 2001 bis Juli 2003 umfasst, vorgestellt. Professor Huber zog eine positive Bilanz über die Arbeit der neunzehn Mitglieder umfassenden Kommission und wies auf die Bedeutung der Biomedizin hin. Huber: „Die Revolution der nächsten Jahre ist die Revolution der Biomedizin. Wir sind heute aufgefordert antizipierend die Entwicklungen von morgen in ihren ethischen Auswirkungen zu bewerten. Dafür gibt es keine Patentrezepte. Das Gesprächsklima zwischen Naturwissenschaftern und Ethikern hat sich nicht zuletzt durch unsere Arbeit in den vergangenen zwei Jahren wesentlich verbessert und die Sensibilität für ethische Fragen ist in der Gesellschaft deutlich gestiegen.“ Univ.Prof. Dr Günther Pöltner formulierte die Aufgabe von Ethikbeiräten: „Ethik hat nicht die Aufgabe und kann nicht die Aufgabe haben, das nachträglich gut zu heißen, was ohnehin gemacht wird. Unsere Aufgabe muss darin bestehen, auf Probleme hinzuweisen, die auf die Gesellschaft durch bestimmte Handlungen zukommen könnten.“

2 Jahre Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt:

  • 20 Sitzungen;
  • 1 Klausurtagung;
  • zahlreiche Sitzungen von Arbeitsgruppen;
  • 2 Tätigkeitsberichte;
  • 4 Stellungnahmen.

Die Stellungnahmen haben im Wesentlichen folgende Themen behandelt:

  • einstimmige Empfehlung zum Beitritt Österreichs zur Biomedizinkonvention des Europarates;
  • Empfehlung der innerstaatlichen Umsetzung der Biotechnologie-Richtlinie;
  • Stammzellenforschung im Kontext des 6. EU-Rahmenprogrammes Forschung;
  • Ablehnung des sog reproduktiven Klonens.

Derzeit diskutiert die Bioethikkommission intensiv Fragen im Zusammenhang mit der Präimplantationsdiagnostik. Schwerpunkte der zukünftigen Arbeit der Bioethikkommission werden Fragen der Forschung an nichteinwilligungsfähigen Personen sowie der humangenetischen Forschung und der individuellen Genomanalyse sein.

DerText des Tätigkeitsberichtes mit Hinweisen auf alle wesentlichen Dokumente befindet sich im Anhang.

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