Amtssignatur
Worum geht es?
Die Amtssignatur ist die elektronische Unterschrift einer natürlichen Person, die namens einer Behörde handelt. Sie wird auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handelt. Dies wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut (dem Object Identifier der Behörde) ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.
Wie sieht die Amtssignatur aus?
Die Auswahl und Darstellung bestimmter Merkmale der Amtssignatur gewährleisten die Sicherheit der Signatur und damit die Gültigkeit des Dokumentes auch bei einem Ausdruck auf Papier (vgl. § 20 E-GovG). Für das Aussehen der Amtssignatur gibt es keine verbindliche Regelung. Das E-Government Gesetz hält in §19 lediglich fest, dass neben der Bildmarke zumindest noch ein Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde enthalten sein muss. Die Information zur Prüfung der elektronischen Signatur sind ebenfalls bereitszustellen. Um eine hohe Akzeptanz zu erreichen und zur besseren Erkennbarkeit einer Amtssignatur wird in der Visualisierung ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild der Amtssignatur empfohlen.

Zur Verwendung der Amtssignatur werden die von der IKT-Stabsstelle kostenfrei bereitgestellten Module für Online Applikationen bzw. eine aktuelle Bürgerkarten-Software benötigt. Weitere technische Einrichtungen sind nicht erforderlich.
Nutzen für die Bürger
Die Amtssignatur ermöglicht es, elektronisch erstellte Dokumente rechtsgültig zu signieren und als solche elektronisch weiterzureichen. Durch entsprechende Mechanismen kann überprüft werden, ob ein mit der Amtssignatur versehenes Dokument authentisch und rechtsgültig ist. Mit dem Einsatz der Amtssignatur wird ein wichtiger Schritt in der durchgehenden elektronischen Dienstleistungserstellung gemäß E-Government Strategie umgesetzt.
Weitere Informationen zur Amtssignatur in der Verwaltung