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09.08.2007
Neuerschließung der Akten des Reichshofrats

Der Reichshofrat arbeitete einerseits als Höchstgericht des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation in der Frühen Neuzeit, wobei er für Klagen gegen Reichsunmittelbare sowie wegen Landfriedensbruchs, verzögerter bzw. verweigerter Justiz und Nichtigkeitsbeschwerden zuständig war (erstinstanzlich), außerdem für Appellationen gegen Urteile territorialer Gerichte (zweit- bzw. letztinstanzlich). Dabei konkurrierte er grundsätzlich mit dem zweiten Höchstgericht des Reichs, dem Reichskammergericht, wurde in einer Reihe von Agenden jedoch exklusiv tätig, so etwa im Zusammenhang mit den Reichslehen in Oberitalien sowie in Angelegenheiten, die die kaiserlichen Reservatrechte betrafen. Andererseits bearbeitete der Reichshofrat als kaiserliche Behörde Lehens- und Gnaden-, insbesondere Privilegienangelegenheiten und stand dem Kaiser als Ratsgremium zur Verfügung. Sein geographischer Einzugsbereich erstreckte sich über weite Teile Europas: von Norddeutschland bis nach Italien, von den Niederlanden bis nach Böhmen, von Frankreich, den Benelux-Staaten und der Schweiz bis nach Polen.

Projekt Reichshofrat

Das Archiv des Reichshofrats blieb nach dem Ende des Alten Reichs im Wesentlichen als Ganzes erhalten und gelangte 1849 in das Geheime Hausarchiv bzw. Haus-, Hof- und Staatsarchiv (HHStA), dessen Bestandsgruppe 01 es heute bildet. Das Archiv umfaßt ca. 13.000 archivalische Einheiten, darunter rund 10.000 Aktenkartons mit wahrscheinlich mehr als 70.000 Prozeßakten. Mit dem zunehmenden Interesse der rechtshistorischen und historischen Forschung am Alten Reich und seinen Institutionen seit den 1960er Jahren gerieten auch der Reichshofrat und sein Archiv in den Blickpunkt der Wissenschaft. Allerdings hat sich die Forschung stark auf das Reichskammergericht konzentriert, dessen Akten seit den 1970er Jahren in einem in zahlreichen Archiven durchgeführten und mittlerweile weitgehend abgeschlossenen Großprojekt erschlossen werden. Für den Reichshofrat besteht demgegenüber erheblicher Nachholbedarf, der sowohl seine Erforschung als auch die Erschließung seines Archivs betrifft [www.archivinformationssystem.at].

Für die Orientierung in diesem umfangreichen Archiv waren Archiv und Forschung bis in 1990er Jahre überwiegend auf handschriftliche Archivbehelfe aus dem ausgehenden 18. und dem 19. Jahrhundert angewiesen, die nur äußerst knappe Angaben zu Klägern bzw. Antragstellern und Beklagten, der Laufzeit der Verfahren und ihrem jeweiligen Gegenstand enthalten. Die Dürftigkeit dieser Angaben, das weitgehende Fehlen von Indices (mit Ausnahme einiger Zettelkarteien zu Orts- und Personennamen) und die Aufteilung der Verfahrensakten in zahlreiche verschiedene Serien, für die jeweils eigene Findmittel zu benützen sind, erschweren die Suche nach Informationen und Material für wissenschaftliche Studien enorm. Im Jahr 1999 hat das HHStA damit begonnen, die vorhandenen Archivbehelfe in Datenbanken zu übertragen und damit den Zugriff auf das Reichshofratsarchiv deutlich zu verbessern. So liegt beispielsweise das sog. Wolfsche Repertorium – der Hauptbehelf zu den Prozeßakten des Reichshofrats, der mehr als 40.000 Verfahren nachweist – inzwischen in elektronischer Form vor. Da auf diese Weise die Informationen zu den Akten zwar leicht abfragbar sind, aber nicht wesentlich vermehrt werden, können die Datenbanken die Erschließung des reichshofrätlichen Archivs aber nur teilweise verbessern.

Die Akademie der Wissenschaften zu Göttingen führt deswegen unter der Leitung von em. o. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Sellert seit Juni 2007 ein Langzeitprojekt zur Neuverzeichnung der Prozeßakten des Reichshofrats im HHStA durch. [www.uni-goettingen.de] Dabei werden die Akten Karton für Karton von akademisch ausgebildeten Fachkräften durchgesehen, geordnet und in Datenbanken erfaßt. Die Neuverzeichnung orientiert sich an den in den 1970er Jahren entwickelten sog. Frankfurter Grundsätzen für die Verzeichnung der Akten des Reichskammergerichts, die sich in einer mehr als 30jährigen Praxis bewährt haben, modifiziert diese Vorgaben aber gemäß den Besonderheiten des Reichshofrats und seines Archivs. Zur Verzeichnung vorgesehen sind die Serien „Alte Prager Akten“ (ca. 5.000 Verfahren, zeitlicher Schwerpunkt: 1560-1620), „Antiqua“ (ca. 10.000 Verfahren, zeitlicher Schwerpunkt: 17. Jahrhundert) und „Denegata antiqua“ (ca. 7.000 Verfahren, zeitlicher Schwerpunkt: 16.-17. Jahrhundert). Bis zum Auslaufen des Projekts im Jahr 2024 werden damit nach wissenschaftlichen Kriterien erarbeitete, ausführliche Findmittel zu rund einem Drittel der Prozeßakten des Reichshofrats vorliegen.

Die Neuverzeichnung kann auf die Ergebnisse eines Pilotprojekts zurückgreifen, das die Georg-August-Universität Göttingen (Projektleitung: em. o. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Sellert) mit finanzieller Unterstützung der Volkswagen Stiftung von 1999 bis 2003 im HHStA durchgeführt hat. Dabei wurde die erste Hälfte der „Alten Prager Akten“ (rund 2.500 Prozeßakten) nach den genannten Kriterien neu verzeichnet. Die hohen Erwartungen, die mit diesem Projekt verbunden waren, haben sich in vollem Umfang als gerechtfertigt erwiesen. Die Akten enthalten eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Konflikte, die vor das Reichsgericht gelangten: von Totschlags- und Sittlichkeitsdelikten bis zu Auseinandersetzungen um Jurisdiktions-, Jagd- und Besteuerungsrechte, von Fällen aus dem Erbschafts-, Familien- und Versorgungsrecht bis zu Konflikten um Darlehen, Bürgschaften oder die Ausübung von Handwerken. Viele der Akten werfen wissenschaftliche Fragen neu auf, etwa nach dem Verhältnis zwischen Reichshofrat und Reichskammergericht oder nach der Rolle des Kaisers bei der Regelung von Konflikten im Alten Reich.

Da das Projekt auf die Ergebnisse des Pilotunternehmens zurückgreifen kann, ist mit dem Erscheinen des ersten Inventarbands (Alte Prager Akten, Klägernamenbuchstabe A-C) bereits in der ersten Jahreshälfte 2008 zu rechnen. Über eine Internetpräsentation wird derzeit verhandelt.

Angaben zu den Akten des Reichshofrats werden sukzessive im Archivinformationssystem des ÖStA zur Verfügung gestellt.

Literatur

  • Leopold AUER: Das Archiv des Reichshofrats und seine Bedeutung für die historische Forschung, in: Bernhard Diestelkamp/Ingrid Scheurmann (Hg.): Friedenssicherung und Rechtsgewährung. Sechs Beiträge zur Geschichte des Reichskammergerichts und der obersten Gerichtsbarkeit im alten Europa. Bonn, Wetzlar 1997, S. 117-130.
  • Leopold AUER/Werner OGRIS/Eva ORTLIEB (Hg.): Höchstgerichte in Europa. Bausteine frühneuzeitlicher Rechtsordnungen. Köln, Weimar, Wien 2007 (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 53).
  • Anette BAUMANN/Eva ORTLIEB/Siegrid WESTPHAL (Hg.): Themenheft Reichsgerichtsbarkeit = zeitenblicke 3, 2004, no. 3 [13.12.2004] www.zeitenblicke.de (19.06.2007).
  • Oswald von GSCHLIEßER: Der Reichshofrat. Bedeutung und Verfassung, Schicksal und Besetzung einer obersten Reichsbehörde von 1559 bis 1806. Wien 1942 (= Veröffentlichungen der Kommission für neuere Geschichte des ehemaligen Österreich 33).
  • Eva ORTLIEB: Die ‚Alten Prager Akten‘ im Rahmen der Neuerschließung der Akten des Reichshofrats im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien, in: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 51, 2004, S. 593-634.
  • Gert POLSTER: Die elektronische Erfassung des Wolfschen Repertoriums zu den Prozeßakten im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv, in: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 51, 2004, S. 635-649.
  • Wolfgang SELLERT: Prozeßgrundsätze und Stilus Curiae am Reichshofrat im Vergleich mit den gesetzlichen Grundlagen des reichskammergerichtlichen Verfahrens. Aalen 1973 (= Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte NF 18).
  • Arthur STÖGMANN: Die Erschließung von Prozeßakten des Reichshofrats im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien. Ein Projektzwischenbericht, in: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 47, 1999, S. 249-265.

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