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30.09.2008
Herbert von Karajan - Aufhebung des Arbeitsverbotes 1947

Herbert von Karajan - Aufhebung des Arbeitsverbotes 1947

Wie kann einer ein Nazi sein und zugleich ein genialer Künstler und Musiker? Diese Frage beantwortete der Pianist und Auschwitz-Überlebende Alexis Weissenberg in einem Radiointerview mit den Worten: „Sehr einfach, Karajan war kein Nazi!“. Doch so eindeutig kann man das Wirken Karajans in der NS-Zeit wohl nicht bewerten.

Protokoll

Eindeutig belegt ist Karajans Eintritt in die NSDAP im Mai 1933. Als Motiv wird die bevorstehende Ernennung zum Generalmusikdirektor in Aachen gesehen, die ohne Parteizugehörigkeit nicht erfolgt wäre. 1935 wurde Karajan auf diesen Posten bestellt. Faktum ist ebenso, dass die musikalische Karriere Karajans mit einem Konzert der Berliner Philharmoniker 1938 ihren Durchbruch erlebte und in den Jahren bis 1942 stetig bergauf führte. Ende 1942 wurde Karajan aus der Partei ausgeschlossen, da er die Vierteljüdin Anita Gütermann heiratete. Er hat von da an nicht mehr an der Berliner Staatsoper dirigiert und auch sonstige Engagements wurden rar.

Bereits im Frühjahr 1946 war der „Fall Karajan“ Gegenstand eines Prüfungsverfahrens einer im Sinne des Verbotsgesetzes bestellten Begutachtungskommission des Bundesministeriums für Unterricht. Diese sprach mit Beschluss vom 22. Oktober 1946 die Empfehlung aus, dass „Herbert Karajan als Dirigent, aber nicht in leitender Stellung, in Österreich wirken kann und dass seine künstlerische Tätigkeit für den Wiederaufbau des österreichischen Musiklebens wichtig ist.“ Die Alliierte Kommission stimmte diesem Urteil nicht zu und entschied, dass Karajan künftig von jedem öffentlichen Auftreten ausgeschlossen bleiben sollte.

Nach mehrfachen Einsprüchen seitens der Begutachtungskommission wurde das Arbeitsverbot mit Bescheid des zuständigen Stadtmagistrates Salzburg am 13. August 1947 widerrufen.

Zitat: AdR/BMI/GZ 107.743-2/48; AdR/ÖBTh/Personalakten/Karajan

Susanne Fröhlich

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