Der Österreichische StaatsratProtokolle des Vollzugsausschusses, des Staatsrates und des Geschäftsführenden Staatsratsdirektoriums
Das Bundeskanzleramt, das Österreichische Staatsarchiv und die Österreichische Gesellschaft für historische Quellenstudien bereiten für November 2008 die Präsentation des ersten Bandes der auf drei Bände konzipierten Edition des Österreichischen Staatsrates 1918 vor (Der Österreichische Staatsrat, Protokolle des Vollzugsausschusses, des Staatsrates und des Geschäftsführenden Staatsratsdirektoriums 21. Oktober 1918 bis 14. März 1919, Band 1: 21. Oktober bis 14. November 1918 Bearbeiter und Herausgeber: Gertrude Enderle-Burcel/Hanns Haas/Peter Mähner).
Wissenschaftliche Forschung aus Anlass von Jubiläen und Gedenkjahren wird zwar nicht immer unkritisch betrachtet, doch bewirkte im vorliegenden Fall das Jahr 2008 die Fertigstellung eines vor längerer Zeit begonnenen Forschungsprojektes. Die schwierige Phase der Staatsbildung wird durch diese Quellenedition präzise dokumentiert. Dazu liefert Hanns Haas mit seiner historischen Einleitung eine profunde Analyse. Auszüge daraus geben einen Eindruck vom Ablauf des Staatswerdungsprozesses.
Gertrude Enderle-Burcel
Staatsbildung als Programm: Der österreichische Staatsrat im November 1918
Der Staatsrat bildet einen erratischen Block in der österreichischen Verfassungsentwicklung. Sein Wirken fällt in das halbe Jahr vom Zerfall der Monarchie im November 1918 bis zur Wahl einer (deutsch)österreichischen Konstituante am 27. Februar 1919. Am Anfang dieser Entwicklung stand die am 21. Oktober 1918 aus den deutschen Abgeordneten des altösterreichischen Abgeordnetenhauses gebildete Provisorische Nationalversammlung Deutschösterreichs und der aus ihrer Mitte gewählte Vollzugsausschuss. Die sodann am 30. Oktober von der Provisorischen Nationalversammlung verabschiedete Provisorische Verfassung übertrug dem in gleicher Weise gewählten Staatsrat die Regierungs- und Vollzugsgewalt; doch dieser führte die Staatsgeschäfte nicht selbst, sondern durch von ihm im freien Ermessen bestellte Staatssekretäre, welche in ihrer Gesamtheit das parlamentarisch verantwortliche Kabinett die Regierung bildeten. Staatsrat und Kabinett bestanden somit als Staatsorgane nebeneinander. Dazu kam das Staatsratsdirektorium, anfänglich dessen Geschäftsausschuss, seit 19. Dezember ein parlamentarisches Staatsoberhaupt bestehend aus den drei Präsidenten der Provisorischen Nationalversammlung. Entsprechend der Fraktionsstärke bei der Reichsratswahl 1911 hatten im Staatsrat die Deutschnationalen neun Mandate, die Christlichsozialen sechs Mandate und die Sozialdemokraten fünf Mandate. Dazu kamen die aus den drei Fraktionen entnommenen drei Präsidenten Franz Dinghofer, Jodok Fink bzw. Johann Nepomuk Hauser und Karl Seitz. Die eigentümliche Struktur des Staatsrats als bevollmächtigter Parlamentsausschuss findet eine historische Parallele im Exekutivausschuss der gewählten französischen Kommune 1871.
Der vorliegende Band umfasst die Sitzungsprotokolle von Vollzugsausschuss und Staatsrat vom 21. Oktober bis 14. November 1918. In diesen turbulenten drei Wochen hat sich die Republik (Deutsch)Österreich aus dem Habsburgerstaat herausgelöst. Staatsbildung erfordert eine kooperationswillige und handlungsfähige Elite, die ihr – situativ angepasstes - Modell gegen die alten Gewalten und gegen konkurrierende Modelle durchsetzt. Dieser Prozess vollzog sich in vier, jeweils durch äußere Ereignisse in die Wege geleiteten Schritten. Die sich abzeichnende militärische Niederlage der Mittelmächte sowie das kaiserliche Oktoberdiplom vom 16. Oktober als Angebot zur nationalen Föderalisierung Cisleithaniens bildeten die Voraussetzung für die Kooperation der deutschen Parteien. Bis zur Provisorischen Nationalversammlung vom 21. Oktober einigten sich die Parteien auf den Minimalkonsens des Selbstbestimmungsrechtes, Demokratie im Inneren, nationale Souveränität gegen außen, jedoch vorläufig innerhalb des habsburgischen Staatsverbandes. Die tschechoslowakische Staatsgründung vom 28. Oktober 1918 beschleunigte die Entwicklung. Die formelle Staatsbildung als dritte Phase begann mit der Provisorischen Verfassung vom 30. Oktober als eindrucksvolle Bestätigung des Grundkonsenses. Ihr folgte die Übernahme der Gebietsgewalt in der Zentrale und in den Ländern aus den Händen einer widerstandslos zurückweichenden, ja vielfach kooperationsbereiten alten Staatsmacht. Staatsgründung und Staatszerfall wurden damit als eigentlich gegenläufige Prozesse im Handlungsablauf synchronisiert. Man könnte auch von einer obrigkeitlich geduldeten „parlamentarischen Revolution“ ohne Massenbeteiligung sprechen. Dem zeitgenössischen Selbstbestimmungsrecht entsprach der nach einem Vorschlag Renners geregelte Beitritt der einzelnen Länder zum neuen Staat und zur Übernahme der Staatsgewalt in den Ländern.
Den Staatsrat erwarteten die Existenzprobleme der Demobilisierungsphase. Eine erste innenpolitische Bewährungskrise wurde durch die überraschend schnelle „Rückflutung der Truppen“ bewältigt; ihre politische Brisanz durch das Zugeständnis von Offiziers- und Soldatenräten sowie den Aufbau der sozialdemokratisch dominierten Volkswehr; die Versorgungskrise durch Inanspruchnahme der gehorteten militärischen Reserven. Die vierte Periode der Staatsbildung wurde vom Sturz des deutschen Kaisertums und der Ausrufung der deutschen Republik ausgelöst. Zugleich mit dieser Krise des monarchischen Systems verschärfte sich der Dissens mit einer in mehreren linken Fraktionen organisierten, teils gewaltbereiten Opposition gegen das bürgerlich-parlamentarische Staatsmodell. In dieser von Gerüchten über einen Putsch geprägten Stimmung fanden die politischen Entscheidungsträger einen neuerlichen Grundkonsens in der Ausrufung der Republik sowie im proklamierten Anschluss an Deutschland am 12. November 1918. Jetzt erst konnten die dringenden Fragen von Staatsgebiet, Staatsbürgerschaft und innere Staatsstruktur entschieden werden.
Die Themenführerschaft im Staatsrat übernahmen trotz ihrer zahlenmäßigen Schwäche die Sozialdemokraten. Nicht, dass sie gleichsam einen Masterplan für diese Entwicklung gehabt hätten, denn auch sie wurden von einer rasanten Entwicklung überrascht. Was sie den anderen Parteien (oft) voraus hatten, war lediglich ihre Lernfähigkeit und die rasche Abklärung der Parteilinie, um aus dieser Position heraus eine konsensfähige Mitte im Staatsrat zu definieren. Die sozialdemokratische Sinngebungskompetenz wurde sicherlich durch die Zersplitterung der Deutschnationalen und die Orientierungslosigkeit der Christlichsozialen angesichts eines insgesamt unerwünschten fundamentalen Wandels erleichtert. Doch in Wirklichkeit gab es keine Alternative zu Eigenstaatlichkeit und Republik, wenn das Experiment einer gewaltfreien Umgestaltung der Verhältnisse gelingen sollte. Zuletzt verzichteten auch die Christlichsozialen auf die Monarchie, um wenigstens den „bürgerlichen Gedanken“ zu retten. Der proklamierte Anschluss an die deutsche Republik schließlich war die Folge einer Sinnkrise der politischen Elite, die einen Staat Österreich ohne Habsburgerdynastie nicht denken konnte.
Hanns Haas
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