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Pressemitteilungen

14.07.2009
Stellungnahme der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt zu ethischen Aspekten Assistiver Technologien

Die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt hat in der Sitzung vom 13. Juli 2009 eine Stellungnahme zu ethischen Aspekten der Entwicklung und des Einsatzes komplexer Technologien zur Unterstützung von Therapierung, Überwachung und Rehabilitation im häuslichen Bereich, sogenannten Assistiven Technologien, verabschiedet. Die Bezeichnung "Assistive Technologien" ist eine Übersetzung aus dem Englischen und stammt aus den 80er Jahren.

Beispiele für Assistive Technologien sind etwa Geräte, die von einfachen Gehhilfen, über elektronisch steuerbare Rollstühle, zu robotergesteuerten Systemen, die die Bewegung im häuslichen Bereich unterstützen sollen, reichen, aber auch die kontinuierliche Überwachung von Gesundheitsdaten bei Personen mit chronischen Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Arteriosklerose, chronische Lungenerkrankungen) und die Registrierung und Übermittlung physiologischer Daten wie Blutdruck, EKG-Daten, Blutzuckerwerte, und Atmungsparameter an medizinische Zentren. Überwachungsgeräte können auch mit automatischen Alarmsystemen kombiniert werden, um Notfallsituationen zu erkennen sowie Veränderungen festzustellen und eingreifen zu können.

Für alternde Menschen hat die möglichst lange Versorgung im eigenen häuslichen Umfeld sowie eine möglichst lange Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit große Bedeutung. "Erfolgreiches Altern" ist die Fähigkeit nach eigenen Vorstellungen zu leben und gleichzeitig an der Gesellschaft teilzuhaben beziehungsweise etwas beitragen zu können. Das umfasst die Einbindung in Familie und Freundschaften genauso wie die Erhaltung der geistigen Leistungsfähigkeit und der Mobilität.

Die einstimmig verabschiedete Stellungnahme empfiehlt,

  • dass unterstützende Technologien, deren Wirksamkeit nachgewiesen ist, im Sinne einer Teilhabegerechtigkeit im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesen zugänglich gemacht werden sollten und dass die Ablehnung solcher Technologien durch die Betroffenen zu keinen Nachteilen führen darf;
  • dass die Einführung von Assistiven Technologien im häuslichen Bereich mit der Einbindung in Netzwerke integrierter Versorgung einhergehen muss;
  • dass die Datenerfassung strikt auf jene Daten zu begrenzen ist, die für die vom System unterstützte Aktivität notwendig sind;
  • dass zur technikunterstützten Überwachung von nichteinwilligungsfähigen und besonders verletzlichen Personen spezielle Vorkehrungen zu treffen sind;
  • dass die Technikentwicklung im Bereich Assistiver Technologien grundsätzlich mit partizipativen Methoden zu erfolgen hat.

Die Stellungnahme der Bioethikkommission zu ethischen Aspekten der Entwicklung und des Einsatzes Assistiver Technologien ist im Internet abrufbar: Ethische Aspekte der Entwicklung und des Einsatzes Assistiver Technologien (DOC 183 kB)

Rückfragehinweis:
Dr. Doris Wolfslehner
Tel.: +43 1 53115 - 2987

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