01.09.2009
Heinisch-Hosek: Klare Spielregeln für private Nutzung des Internets im Öffentlichen Dienst

Bedienstete und Dienstgeber haben nun Rechtssicherheit

"Nun gibt es klare Spielregeln zur privaten Nutzung des Internets im Öffentlichen Dienst“, sagt Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek zur heute im Ministerrat beschlossenen IKT-Verordnung (Verordnung zur Informations- und Kommunikationstechnik-Infrastruktur des Bundes).

Die Verordnung sehe vor, dass Internet und E-Mails von den Bediensteten eingeschränkt privat genützt werden dürften. Die Erfüllung der Dienstpflichten dürfe dadurch nicht negativ beeinflusst werden und dem Ruf und Ansehen des Öffentlichen Dienstes nicht schaden. Dabei sei die Verwendung illegaler Inhalte (zum Beispiel Kinderpornographie) jedenfalls untersagt.

"Die Arbeit der Bediensteten selbst oder ihrer Kolleginnen und Kollegen darf nicht behindert oder negativ beeinflusst werden", so die Ministerin. Und private Geschäfte im Internet abzuschließen sei nur soweit zulässig, als dass klar ersichtlich sein müsse, dass das Geschäft privaten Charakter habe, erläuterte Heinisch-Hosek die Verordnung.

„In der Vergangenheit hat die private Internetnutzung im Öffentlichen Dienst immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Aufgrund der zunehmenden Nutzung des Internets sorgen wir nun für Rechtssicherheit für die Bediensteten und den Dienstgeber“, sagte Heinisch-Hosek abschließend.

Rückfragehinweis:
Mag. Dagmar Strobel
Pressesprecherin der
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek
Tel.: 01 531 15-2149
dagmar.strobel@bka.gv.at