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Frauenquote wird im Bundesdienst von 40 auf 45 Prozent angehoben
"Mit der heute im Ministerrat beschlossenen Dienstrechtsnovelle gelingt es, einige ungerechtfertigte Privilegien abzuschaffen, die Frauenquote im Bundesdienst auf 45 Prozent anzuheben, ein Mobbingverbot festzuschreiben und zwischen Beamtinnen beziehungsweise Beamten und Vertragsbediensteten weitere Anpassungen vorzunehmen", sagte Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek am Rande des Ministerrats.Für pragmatisierte Bedienstete, deren Gehalt 4.200 Euro brutto monatlich übersteige, werde es in Zukunft keinen höheren Urlaubsanspruch mehr geben. 5 Tage mehr Urlaub werde es in Zukunft wie für alle Vertragsbediensteten und wie in der Privatwirtschaft üblich erst nach 25 Dienstjahren geben, so die Ministerin weiter.In der Dienstrechtsnovelle werde auch die Frauenquote im Bundesdienst von 40 auf 45 Prozent erhöht. "Ich freue mich sehr, dass das gelungen ist. Wir gehen damit im Bundesdienst mit gutem Beispiel voran. Frauen sollen bei gleicher Qualifikation so lange bevorzugt werden, bis 45 Prozent erreicht sind", erläuterte Heinisch-Hosek.
Auch was Mobbing anlange, gehe der Bundesdienst mit gutem Beispiel voran. Ein Mobbingverbot werde festgeschrieben. In Zukunft würde Mobbing eine Verletzung der Dienstpflichten bedeuten und könne zu massiven Konsequenzen führen.Die Novelle beinhalte auch strengere Regeln für Nebenbeschäftigungen, eine pauschale Reisegebührenabgeltung für Polizistinnen und Polizisten in den Ballungsräumen und die Möglichkeit, Exekutivbedienstete, die einer Nebenbeschäftigung nachgehen und eine herabgesetzte Wochendienstzeit haben, zu Überstunden heranziehen zu können. Für Vertragsbedienstete gilt in Zukunft ein Unfall zwischen Wohnung und Dienststelle als Dienstunfall. Relevant ist dies für die Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall. Hier wird die Regelung für Vertragsbedienstete an die Regelung für Beamtinnen und Beamte sowie für die Privatwirtschaft angeglichen.
In der Reisegebührenvorschrift des Bundes werden die Höhe des Kilometergeldes und damit der Aufwandsersatz für die Nutzung eines privaten KFZ für dienstliche Zwecke nicht nur für den Bundesdienst geregelt, sondern über einen Verweis des Einkommenssteuergesetzes auch für die Privatwirtschaft. Das seit 1.7.2008 erhöhte Kilometergeld (von 0,376 auf 0,42 Euro) wird im Zuge der Dienstrechtsnovelle 2009 um ein Jahr verlängert und gilt bis 31. Dezember 2010.
Rückfragehinweis:Mag. Dagmar StrobelPressesprecherin derBundesministerin Gabriele Heinisch-HosekTel.: +43 1 53115-2149E-Mail: dagmar.strobel@bka.gv.at
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