751 = 754!?

Eine Gleichung, die sich mathematisch nicht lösen lässt, ist auf europäischer Ebene nicht zwingend ein Problem. Weil die vergangenen Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 noch unter den Regeln des Vertrages von Nizza gelaufen sind, der Vertrag von Lissabon aber sechs Monate später in Kraft trat, herrscht mancherorts Verwirrung um die Anzahl der Abgeordneten.

08.04.2010
Bundespressedienst/msc

Österreich profitiert, gemeinsam mit elf anderen Ländern, von der im Vertrag von Lissabon fixierten Erweiterung der Mitglieder des Parlaments von derzeit 736 auf 751. Österreich fallen durch diese Änderung zwei weitere Sitze zu. Dafür stehen Josef Weidenholzer (SPÖ) und Ewald Stadler (BZÖ) in den Startlöchern. Sie sollen die im Juni 2009 gewählte Riege der 17 rot-weiß-roten Abgeordneten ergänzen. Da aber ein einziges Land, nämlich Deutschland, von derzeit 99 Sitzen drei abgeben müsste, wird das Ganze zur diffizilen Angelegenheit. Die Deutschen wollen unter keinen Umständen ihre überzähligen Mandate aufgeben, die sie bei den vergangenen Wahlen erfolgreich errungen haben. Sie beziehen sich dabei auf eine Bestimmung aus dem Jahre 1976, die eine Unterbrechung eines Mandates eines Parlamentariers nicht erlaubt.

Bleiben also die drei Deutschen, würde das Parlament auf 754 Mitglieder anwachsen. Das aber übersteigt die Zahl der im Vertrag von Lissabon fixierten Obergrenze von eben 751. Angedacht ist nun den insgesamt 18 neuen Abgeordneten lediglich Beobachterstatus ohne Stimmrecht einzuräumen, bis alle notwendigen vertraglichen Übergangsbestimmungen beschlossen und ratifiziert wurden. Diese Modifizierungen können aber dauern. Der zuständige konstitutionelle Ausschuss im Parlament hat nun am 7. April beschlossen, dem nächsten Plenum im Mai zu empfehlen, einer Institutionellen Regierungskonferenz im Juni zuzustimmen. Die dabei anwesenden 27 Mitgliedsländer könnten die entsprechenden Änderungen vornehmen, um den neuen Parlamentariern volles Sitz- und Stimmrecht zu gewähren. Da der Beschluss von allen 27 Ländern auch ratifiziert werden muss, dauert das eben. Manche schlagen deshalb vor, gleich auf den nächsten Beitritt (Kroatien) zu warten, um diese Änderungen im Paket von den nationalen Parlamenten absegnen zu lassen. Unklar bleibt auch, ob überhaupt – und wenn ja, wann – ihnen dieser Beobachterstatus eingeräumt wird. Das Parlament brütet noch über diese Nuss? Ob es gelingt, diese Rätsel zu lösen?

Die gesetzlichen Volten sind deshalb notwendig, weil in den vergangenen Jahren zahlreiche institutionelle Reformprojekte nicht den geplanten Weg nahmen. Denn kurz nach den vorletzten Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2004 einigten sich die Staats- und Regierungsspitzen auf den Text für einen Vertrag über eine Verfassung für Europa. Weil dieser Vertrag in den Referenden in Frankreich und in den Niederlanden 2005 abgelehnt wurde, kam es zu einer Verzögerung der notwendig gewordenen institutionellen Reformen durch die 2004 vollzogene Erweiterung (10 neue Mitgliedsländer). Zwar gelang es der Union noch, den geänderten Vertrag von Lissabon im Dezember 2007 zu unterzeichnen, aber durch den stotternden Ratifizierungsprozess trat dieser erst am 1. Dezember 2009 in Kraft. Die letzten Wahlen zum Europäischen Parlament sechs Monate zuvor liefen somit unter den nunmehr veralteten Regeln des Vertrages von Nizza aus dem Jahr 2003 ab. Dieser sah die besagte Beschränkung der Parlamentssitze auf 736 vor. Die Verhandlungen zur Verfassung und anschließend zum Vertrag von Lissabon brachten jedoch die neue Zahl 751 mit sich. Bei den nächsten Europa-Wahlen im Juni 2014 soll die Obergrenze dann aber endgültig gelten.

Quellen: