EU-Parlament zeigt Zähne - Europäisches Parlament gegen SWIFT-Abkommen

Die USA wollen es unbedingt: das SWIFT-Abkommen. Dieses Abkommen soll den Austausch von Daten aus Finanztransaktionen regeln, und einen Beitrag zum Kampf gegen den internationalen Terrorismus leisten. Die Europäer kritisieren, dass die geplante Verwendung von SWIFT-Daten zu unpräzise definiert ist. Auch die geplante Weitergabe der Daten an Drittstaaten stößt auf Kritik.

29.01.2010
Bundespressedienst/uw, bth

Seit dem Terroranschlag auf das World Trade Center am 11. September 2001 haben die USA, ohne völkerrechtliches Abkommen, auch von europäischen Unternehmen Informationen über elektronische Geldüberweisungen erhalten und gespeichert. Diese Daten liefen bis Ende 2009 über das belgische Privatunternehmen SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication), das ein Rechnernetz betreibt, mit dem internationale Überweisungen durchgeführt werden.

Ursprünglich war SWIFT darauf ausgelegt, Überweisungen trotz unterschiedlicher Computersysteme der Banken zuverlässig zu gestalten. Überweist etwa ein Kunde in Österreich 1.000 Euro an eine portugiesische Bank, könnte es aufgrund unterschiedlicher IT-Systeme dazu kommen, dass dort am Konto 10.000 Euro aufscheinen. Um dies zu vermeiden, läuft die Transaktion über SWIFT-Daten.

Seit Bekanntwerden der geheimen Kooperation zwischen SWIFT und den USA bemüht sich die EU, diesen Datentransfer auf eine legale Basis zu stellen. Denn durch den bisher unreglementierten Transfer würden europäische Grundrechte ausgehöhlt. Gleichzeitig ist man in der EU daran interessiert, dass die USA ihre auf SWIFT-Daten beruhenden Analysen bezüglich Terrorismus weiterhin an die Europäer übermitteln. Deshalb haben sich die EU-Innenminister im November 2009 auf eine Übergangslösung mit den USA verständigt, die am 1. Februar in Kraft treten soll.

Dagegen wehrt sich nun eine deutliche Mehrheit im Europäischen Parlament, wo über diese Causa am 10. Februar abgestimmt werden soll. Das könnte nun bedeuten, dass dieses Übergangsabkommen zwar zunächst am 1. Februar in Kraft tritt, um jedoch zehn Tage später wieder aufgehoben zu werden. Denn in einem sind sich die Rechtsdienste von Kommission, Parlament und Rat einig: Ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments ist keine Rechtswirksamkeit gegeben.

Das ist ein Dilemma und der Ausgang aus diesem entsprechend offen. Nachdem die Europäische Volkspartei und die Sozialdemokraten, die die breite Mehrheit im EU-Parlament stellen, dem SWIFT-Übergangsabkommen nicht zustimmen wollen, und die Liberalen sowie die Grünen ebenfalls dagegen sind, wird die Bankenvereinbarung mit den USA spätestens nach der Abstimmung am 10. Februar fallen und neu verhandelt werden müssen.

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