28.04.2010
Josef Ostermayer: "Kürzung der Förderung von Parteiakademien bei 'Verhetzung' in Zukunft möglich"
Rückforderungen von 10 Prozent, 30 Prozent und in voller Höhe vorgesehen
Das Bundeskanzleramt schickt heute eine Novelle des Bundesgesetzes über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik - "Publizistikförderungsgesetz (PubFG)" in Begutachtung.
Mit dem vorliegenden Entwurf wird sichergestellt, dass Steuermittel der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit nicht für Verhetzung, Herabwürdigung religiöser Lehren, Verleumdung oder Wiederbetätigung missbraucht werden können.
Derzeit ist eine Teilrückforderung der Förderung von Parteiakademien nicht gegeben. Mit diesem Entwurf wird diese Möglichkeit eingeführt. Im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Delikts entsprechend folgender Paragraphen des österreichischen Strafgesetzbuches:
- § 188: Herabwürdigung religiöser Lehren,
- § 282: Gutheißung von mit Strafe bedrohten Handlungen,
- § 283: Verhetzung,
- § 297: Verleumdung
oder den Bestimmungen des Verbotsgesetzes, werden in Zukunft die Förderungsmittel um 10 Prozent gekürzt. Erfolgen innerhalb eines Kalenderjahres zwei rechtskräftige Verurteilungen, so werden die Förderungsmittel um 30 Prozent gekürzt, eine dritte Verurteilung hat die Rückzahlung der Förderung in voller Höhe zur Folge.
Rückfragehinweis:
Marcin Kotlowski
Pressesprecher des
Staatssekretärs im Bundeskanzleramt
Dr. Josef Ostermayer
Tel.: 01 531 15-2161
Mobil: 0664 380 25 66
mailto: marcin.kotlowski@bka.gv.at