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Neben der elektronischen Signatur mittels Bürgerkarte und E-Card ist nun auch die "Handy-Signatur" eine zusätzliche Alternative für mobile Nutzerinnen und Nutzer von Amtswegen.
Die Bundesregierung verstärkt ihre E-Government-Initiativen, um noch mehr Behördenwege ins Internet zu bringen und setzt verstärkt auf die Bürgerkartenfunktion - künftig in zwei Formen: entweder auf einer Chipkarte oder am Mobiltelefon.
Laut internationalen Studien nimmt die Verbreitung von Smartphones täglich zu. Diesem Trend trägt die unter Federführung des Bundeskanzleramtes in Österreich entwickelte "Handy-Signatur" Rechnung. Die "Handy-Signatur" ist eine qualifizierte Signatur und somit eine gesicherte Methode für die elektronische Identität und eine rechtsgültige Unterschrift auf mobilen Endgeräten.
Bis dato konnte der Online Amtsweg nur mit einer Chipkarte mit aktivierter Bürgerkartenfunktion (zum Beispiel E-Card) plus einem Chipkarten-Lesegerät durchgeführt werden. Es gibt aber auch Bürgerinnen und Bürger, die Anträge direkt am Smartphone ausfüllen und absenden wollen oder in Internet Cafes beziehungsweise Internet Stationen arbeiten, welche keinen Chipkartenleser für die Bürgerkarte integriert haben. Für diese wurde nun ein neues, zusätzliches Service geschaffen.
Das Bundeskanzleramt macht hier keinen Alleingang, sondern hat diese wegweisende technische Neuentwicklung in einem europäischen Kontext durchgeführt: Es nimmt am EU-Projekt STORK teil und hat im Rahmen dieses Projektes in Kooperation mit der TU Graz die "Handy-Signatur" entwickelt und A-Trust mit der Umsetzung beauftragt. Sie steht daher nun auch real den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Die "Handy-Signatur" funktioniert mit allen Mobilfunknummern und kann auch online aktiviert werden (www.buergerkarte.at). Eine direkte Freischaltung der "Handy-Signatur" aus FinanzOnline oder anderen Applikationen heraus - wie etwa netbanking - wird gerade umgesetzt.
Ebenso sind bereits viele Online Verfahren auf HELP.gv.at, MyHELP.gv.at, FinanzOnline, Applikationen der Sozialversicherungen, und soweiter mit der "Handy-Signatur" nutzbar.
Auch die elektronische Zustellung forciert den Einsatz der "Handy-Signatur", um Bescheide direkt online zu erhalten (siehe dazu www.zustellung.gv.at). Ziel ist eine Ausweitung auf den privaten Sektor - wie zum Beispiel e-banking oder andere Applikationen der Wirtschaft. Beispiele wie der www.e-tresor.at haben den Vorteil dieser Zugangsmöglichkeit bereits erkannt.
Rückfragehinweis:Christian Rupp, Sprecher der Plattform Digitales Österreich im BundeskanzleramtTelefon: +43 1 531 15-2558christian.rupp@bka.gv.at
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