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Der Vertrag von Lissabon macht es möglich: Eine Million Unionsbürgerinnen und –bürger können künftig die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse einen Gesetzgebungsvorschlag zu einem Thema von EU-weitem Interesse vorzulegen. Maroš Šefčovič, Kommissions-Vizepräsident und Kommissar für Verwaltung und interinstitutionelle Beziehungen, streicht die Bedeutung der Bürgerinitiative hervor: "Dies ist ein echter Fortschritt im demokratischen Leben der Union und ein konkretes Beispiel dafür, wie Europa seinen Bürgern näher gebracht wird."
09.12.2010Bundespressedienst/swe
Bürgerinnen und Bürger direkt an der Weiterentwicklung Europas mitwirken. (© Europäische Kommission)
Die Europäische Bürgerinitiative gewährt erstmals länderübergreifend den Bürgerinnen und Bürgern der EU das Recht, über konkrete europapolitische Fragen mitzubestimmen. Die rechtlichen Grundlagen für die Europäische Bürgerinitiative finden sich im Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist. Der Vertrag sieht in Artikel 14 Absatz 4 vor, dass eine Million Bürger aus "einer erheblichen Anzahl von Mitgliedsstaaten" eine Gesetzesinitiative von der Kommission fordern können. Was im ersten Moment nach einer schier unerreichbar hohen Zahl klingt, ist bei näherer Betrachtung gar keine so große Hürde, zählt die Europäische Union doch insgesamt rund 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger.
Bereits am 31. März 2010 hatte die Europäische Kommission einen ersten Entwurf vorgelegt, der in den darauffolgenden Monaten zwischen den Institutionen verhandelt wurde. Am 6. Dezember 2010 erzielten Vertreterinnen und Vertreter von Kommission, Parlament und Rat eine Einigung über die konkrete Ausgestaltung der Europäischen Bürgerinitiative.
Initiiert wird eine Bürgerinitiative von einem Minimum an sieben Bürgerinnen und Bürgern, die aus sieben verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten kommen. So soll klar zum Ausdruck kommen, dass nur grenzüberschreitende, "europäische" Anliegen aufs Tapet kommen. Die Organisatorinnen und Organisatoren haben keinen Anspruch auf EU-Mittel und müssen offenlegen, von wem sie finanziert werden. Ein Jahr lang haben sie Zeit, die nötigen Unterschriften von einer Million Bürgerinnen und Bürgern zu sammeln. In jedem Land muss eine Mindestanzahl (= Zahl der jeweiligen Abgeordneten zum Europäischen Parlament multipliziert mit 750) an Unterschriften zustande kommen – für Österreich beträgt die Zahl 14.250 Unterschriften, für Deutschland (das größte EU-Land) 72.000. Zur Unterschrift berechtigt sind alle Wahlberechtigten zum Europäischen Parlament (in Österreich also auch 16- bis 18-Jährige). Fragen der personenbezogenen Datensicherheit müssen dabei von den Mitgliedsstaaten gesichert werden.
Kommission und Parlament waren vor allem lange uneins darüber, was "eine erhebliche Anzahl von Mitgliedsstaaten" genau bedeutet – der Vertrag von Lissabon lässt dies ungeklärt. Letztlich konnte sich das Europäische Parlament durchsetzen, das in einem Viertel aller derzeit 27 Mitgliedsstaaten bereits diese "erhebliche Anzahl" erfüllt sah. Ab 1. April 2012 können Europäische Bürgerinitiativen auch tatsächlich stattfinden.
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