Europäischer Gerichtshof bestätigt Roaming-Verordnung

Der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigte die Richtigkeit der Roaming-Verordnung. Anlass des Rechtsbescheides war eine Klage der vier führenden Mobilfunkanbieter.

11.06.2010
Bundespressedienst/imb

Mobiltelefon mit Europakarte und Reisepässe

Roaming Grenzenlos mobil telefonieren und surfen wäre ohne EU-Verordnung ein teurer Spaß. (© Europaen Communities)

Die Mobilfunkanbieter waren selbst nicht in der Lage, beim Roaming innerhalb der EU für den notwendigen Wettbewerb und somit für faire Preise zu sorgen. Daher war die EU-Verordnung zur Festlegung der Roaming-Gebühren vom 27. Juni 2007 nicht rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Gerichtshof. Die Obergrenzen waren notwendig geworden, nachdem Verbraucherschutzverbände und staatliche Einrichtungen das hohe Niveau der Endkundentarife bei Gesprächen außerhalb des eigenen Netzes als wachsendes Problem ansahen. Daher sei weder die Verhältnismäßigkeit noch das Subsidiaritätsprinzip verletzt, wie die klagenden Mobilfunkanbieter behauptet hatten.

Mit dieser abschlägigen Antwort des Europäischen Gerichtshofes wird es den klagenden vier Mobilfunkanbieter Vodafone, Telefonica O2, T-Mobile und Orange schwer fallen, mit ihrer Klage beim High Court of Justice of England and Wales Erfolg zu haben. Sie sahen die Regelung nach europäischen Recht nicht gerechtfertigt oder nicht ausreichend gedeckt.

Hintergrund

Die Tarife für Gespräche aus Fremdnetzen wurden durch die Verordnung durch Obergrenzen stufenweise reduziert. Hat eine Roaming-Minute 2007 im Durchschnitt noch 1,50 Euro gekostet, so ist sie 2008 zuerst auf 46 Cent, ein Jahr darauf auf 43 Cent begrenzt worden. Ab 1. Juli 2010 soll die Gebühr bei ausgehenden Anrufen 39 Cent und bei eingehenden 15 Cent kosten. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive der jeweiligen Umsatzsteuer.

Keine Kostenfalle mehr beim "Surfen"

Beim Roaming von Datenübertragungen mussten Mobilfunkanbieter seit März ihren Kunden die Möglichkeit bieten, dass diese selbst Obergrenzen festlegen, um eine zu hoch geratene Rechnung zu verhindern. Durch gedankenloses Herunterladen oder "Surfen" im Ausland seien regelrechte "Schockrechnungen" ohne Vorwarnung zustande gekommen.

Ab 1. Juli 2010 müssen Mobilfunkanbieter allen Kunden, die noch kein Limit angegeben haben, eine Rechnungsobergrenze von 50 Euro setzen.

Die aktuelle Verordnung gilt bis 30 Juni 2012, spätestens ein Jahr davor muss die EU-Kommission eine Revision vorlegen.