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Die Idee: Mithilfe einer rot-gelb-grünen Kennzeichnung auf Lebensmitteln soll gegen Fettleibigkeit und Zuckerkrankheit europaweit vorgegangen werden. Doch das EU-Parlament hat mehrheitlich gegen diese "Ampel-Kennzeichnung" gestimmt.
17.06.2010Bundespressedienst/uw
Während in Großbritannien eine derartige farbliche Kennzeichnung bereits existiert und von den Konsumentinnen und Konsumenten gut angenommen wird, setzte sich im EU-Parlament diese Forderung von Konsumentenschutzverbänden und Ärzten nicht durch. Damit müssen Fertigprodukte wie Pizza, Cornflakes oder Limonaden auch künftig nicht mit roten, gelben oder grünen Symbolen für einen hohen, mittleren oder niedrigen Anteil an Zucker, Fett oder Salz gekennzeichnet werden. Stattdessen soll auf den Packungen gut sichtbar der Brennwert in Kalorien angegeben werden. Außerdem sollen Hersteller zu klaren Angaben über eine Reihe von Bestandteilen wie Fett, Salz, Zucker, Eiweiß oder ungesättigte Fettsäuren verpflichtet werden.
Für die von der Lebensmittelindustrie heftig bekämpfte "Ampel-Lösung" setzten sich vor allem die Grünen und Abgeordnete der Sozialdemokraten und der Vereinten Europäischen Linken ein. Diese Kennzeichnung sollte verhindern, dass Produkte als gesund beworben werden, die es bei genauerer Betrachtung gar nicht sind. Die Konservativen lehnten die farbliche Kennzeichnung als zu vereinfachend und wissenschaftlich nicht fundiert ab. Die Berichterstatterin Renate Sommer von der Europäischen Volkspartei (EVP) war sich mit der EU-Kommission einig: Durch das "Ampel-Modell" würden die Grenzwerte willkürlich festgelegt. Außerdem sei die Spannweite innerhalb der Farben zu groß. Die farbliche Einteilung hätte schließlich zu einer Verwirrung der Konsumentinnen und Konsumenten geführt.
Die vom Parlament nun angenommene Regelung sieht immerhin vor, dass Lebensmittelprodukte nicht mehr als gesund beworben werden dürfen, wenn zwei der Werte bei Zucker-, Salz-, und Fettgehalt eine Grenze überschreiten. Die konkreten Nährwert-Daten dazu müssen allerdings erst von der EU-Kommission erarbeitet werden. Nach der Umsetzung könnte einer übertriebenen Produktwerbung ein Riegel vorgeschoben werden, denn die Unternehmen müssten ihre Behauptungen durch Studien nachweisen.
Das EU-Parlament stimmte auch der Einführung einer Ursprungsbezeichnung zu. So soll bei Fleischprodukten, Obst und Gemüse das Herkunftsland angegeben werden. Bei Fleisch ist auch vorgesehen, dass das Alter der Tiere und deren jeweiliger Schlachtort angegeben werden müssen.
Nach der Abstimmung im Europaparlament wird sich nun der Ministerrat, in dem die 27 EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, mit der Verordnung befassen. Erst bei einer Einigung zwischen Parlament und Rat kann die verbindliche Nährwertkennzeichnung festgelegt werden.
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